Bundesrat genehmigt Revision der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes

Bern, 25.11.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Revision der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen betreffen Nachhaltigkeitsaspekte und die Begutachtung von Hochbauten. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die VILB regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten in den Immobilienportfolios der Bau- und Liegenschaftsorgane sowie im Bereich der Logistik des Bundes.

Einer der Hauptpunkte der Revision betrifft eine Stärkung des Nachhaltigkeitsaspekts. Dass der Bund sein Immobilienportfolio nach Kriterien der nachhaltigen Entwicklung verwaltet, ist schon seit geraumer Zeit ein unbestrittener Grundsatz. Mit der vorliegenden Revision wird nun dieser Anspruch noch stärker in der Verordnung verankert. Darüber hinaus wird er mit einer Weisung konkretisiert und mittels Empfehlungen unterstützt.

Eine zweite Änderung betrifft die Begutachtung von Hochbauten, die vom Bund subventioniert oder mitfinanziert werden. Bisher hatte das BBL die Aufgabe, die massgeblichen Baukosten zu bemessen. Aufgrund von Neuregelungen, organisatorischen Änderungen und der Einführung pauschaler Bemessungsmethoden hat dieser Aufgabenbereich massiv abgenommen und wurde in die Subventionsbehörden transferiert. Eine unabhängige baufachliche Beurteilung durch das BBL ist nicht mehr notwendig.

Über die erwähnten Änderungen hinaus wurden bei der Revision verschiedene organisatorische Bestimmungen im Bereich des Immobilienmanagements und der Logistik des Bundes den aktuellen Bedürfnissen angepasst.


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