Die Schweiz und die USA haben Gelder kriminellen Ursprungs geteilt

Bern, 24.11.2015 - Die Schweiz und die USA haben in einem der bisher grössten Sharing-Fälle Gelder kriminellen Ursprungs in Höhe von rund 50 Mio. USD je zur Hälfte geteilt. Die aus illegalen Sportwetten stammenden Vermögenswerte waren vom Bundesamt für Justiz (BJ) im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden.

Nachdem sich die Verantwortlichen des Wettanbieters "Bet on Sports" im Rahmen eines plea agreement (Schulderklärung) bereit erklärt hatten, die gesperrten Vermögenswerte der US-Staatskasse zu übertragen, konnte das BJ im Jahr 2009 die Gelder zu diesem Zweck freigeben. Im Jahr 2013 schlug das US-Finanzministerium vor, die Gelder, die dank der Rechtshilfe der Schweiz aufgefunden, gesperrt und schliesslich eingezogen werden konnten, zu teilen. Die Teilungsvereinbarung wurde Ende 2014 abgeschlossen. Letzte Woche überwies das US-Finanzministerium den Schweizer Teil in die Staatskasse des Bundes.

Die 25 Mio. USD werden nun noch zwischen dem Bund und dem Kanton Genf geteilt. Gemäss "Sharing"-Gesetz erhält der Kanton, wo sich die eingezogenen Vermögenswerte befanden, 2/10 des Betrags. Der Kanton Genf erhält zusätzlich 5/10 des Betrags, weil er vom BJ, welches das Rechtshilfeverfahren leitete, mit der Durchführung der Rechtshilfemassnahmen beauftragt worden war.


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