Bundesrat verabschiedet Revision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung

Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Revision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB) verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Beschaffungscontrolling, die Beschaffungsdelegationen sowie eine Harmonisierung des Beschaffungsprozesses. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Org-VöB regelt die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung, d.h. die Art und Weise, wie sich die Bundesverwaltung intern organisiert, um Beschaffungen durchzuführen. Ziel der Revision der Verordnung war nach den Vorkommnissen der letzten Jahre eine straffere Führung und Kontrolle des Beschaffungswesens. Drei Hauptänderungen prägen die revidierte Org-VöB: Im Beschaffungscontrolling werden Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zugeordnet sowie die Prozesse gestrafft. Zweitens sind die Normen zu den Delegationen an die heutigen Anforderungen angeglichen worden, und drittens wird der Beschaffungsprozess in seinen Grundzügen harmonisiert.

Beschaffungscontrolling

In der revidierten Verordnung werden die Verantwortlichkeiten der Departemente und des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) entflochten und Doppelspurigkeiten aufgelöst. Die Departemente bleiben weiterhin für ihr Controlling zuständig. Das BBL wird in seiner Rolle als Querschnittsamt hingegen gestärkt und verfasst einen die Bundesverwaltung übergreifenden Bericht, der am Ende dem Bundesrat vorgelegt wird. Darin kann das BBL auch Massnahmen zur Erreichung der Ziele des Beschaffungscontrollings vorschlagen, welche die gesamte Bundesverwaltung betreffen.

Delegationen

Die Hürden für Beschaffungsdelegationen, d.h. für die Abgabe der Beschaffungskompetenz von der zentralen Beschaffungsstelle an die Bedarfsstelle, werden in der revidierten Org-VöB höher. Die Bedarfsstellen müssen spezifische praktische und theoretische Kenntnisse im Beschaffungswesen nachweisen. Zwar sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, welche ein Grundpfeiler des Beschaffungswesens ist, neue Möglichkeiten für Delegationen vorgesehen. Ein Beispiel sind Delegationen für alle Arten von Dienstleistungen (und nicht wie bisher nur von Dienstleistungen im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnik). Diese werden jedoch nur dann gewährt, wenn der Grundsatz der Bündelung (tiefere Preise durch höhere Beschaffungsvolumina) nicht verletzt wird und wenn – wie erwähnt – die Bedarfsstelle die entsprechenden Kenntnisse nachweisen kann.

Harmonisierung des Beschaffungsprozesses

In der revidierten Org-VöB wird weiter der Beschaffungsprozess harmonisiert, damit dieser grundsätzlich immer gleich abläuft, unabhängig davon, welche Verwaltungseinheit den Bedarf hat. Weiter wird durch die Revision die Rolle der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) gestärkt, die das Strategieorgan der Bundesverwaltung für den Beschaffungsbereich ist.


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