Der Bund unterstützt Massnahmen zum Schutz von Prostituierten

Bern, 18.11.2015 - Der Bund will Massnahmen zum Schutz von Prostituierten vor Straftaten finanziell unterstützen. Der Bundesrat hat dieses Engagement in einer Verordnung geregelt.

Frauen im Sexgewerbe sind besonders gefährdet, Opfer von Zwang und Gewalt zu werden, oder sie werden in ihrer Notlage ausgenützt. Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut wurde 1995 zum Schutz der Tänzerinnen vor Ausbeutung geschaffen. Eine durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD eingesetzte Expertengruppe empfahl dem Bundesrat die Aufhebung des Statutes, da es die Frauen im Erotikbereich zu wenig schützen würde. Das Statut wird per 1. Januar 2016 aufgehoben. Als Begleitmassnahme zur Aufhebung erteilte der Bundesrat im Oktober 2014 dem EJPD den Auftrag, eine Verordnung zur finanziellen Unterstützung von Schutzmassnahmen im Milieu auszuarbeiten. Diese Verordnung erlaubt es dem Bundesamt für Polizei (fedpol), kriminalpräventive Massnahmen von öffentlichen oder privaten Organisationen zum Schutz der Frauen im Sexgewerbe finanziell zu unterstützen. Eigene Massnahmen führt der Bund keine durch.

Die finanziellen Mittel sollen Massnahmen zu Gute kommen, die Prostituierte für mögliche Formen der Kriminalität sensibilisieren und ihnen aufzeigen, wie sie sich davor schützen oder wo sie Hilfe holen können. Auch Freier und Vermieter von Räumlichkeiten im Milieu sind Zielgruppe der Sensibilisierungsmassnahmen. Gleichzeitig plant der Bund, Forschungsprojekte zu subventionieren.

Primär sind die Kantone für die Prävention von strafrechtlich relevanten Taten in diesem Bereich zuständig. Um eine zu grosse Abhängigkeit eines Projekts von der Finanzierung des Bundes zu verhindern, darf der Anteil an Bundesmitteln 50 Prozent des Massnahme-Budgets nicht übersteigen. fedpol wird zudem in regelmässigen Abständen die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der gewährten Finanzhilfen evaluieren.

 Die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution tritt zeitgleich mit der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Status per 1. Januar 2016 in Kraft.


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