Die Schweiz unterbreitet dem UNO-Sicherheitsrat neue Vorschläge für die Stärkung der Menschenrechte im Rahmen der UNO-Sanktionen

Bern, 13.11.2015 - Auf Initiative der Schweiz ersuchen elf Staaten den UNO-Sicherheitsrat erneut darum, die Verfahrensgarantien im Zusammenhang mit der Verhängung von Sanktionen zu verbessern. Sie fordern insbesondere, dass die Kompetenzen der Ombudsperson gestärkt und auf andere Sanktionsregime ausgeweitet werden.

Die Schweiz unterstützt die internationalen Bemühungen zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit und setzt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen um. Gleichzeitig ist sie davon überzeugt, dass verbesserte Mechanismen zur Einhaltung menschenrechtlicher Verfahrensgarantien das UNO-Sanktionssystem effizienter gestalten würden. Gemeinsam mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten (Deutschland, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden) hat die Schweiz wesentlich zur Schaffung des Büros der Ombudsperson beigetragen, an das sich die vom Sanktionsregime gegen Al-Qaïda betroffenen Personen und Organisationen wenden können.

In den letzten Jahren haben verschiedene natürliche und juristische Personen die vom UNO-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen im Rahmen des Al-Qaïda Sanktionsregimes, aber auch länderspezifischer Sanktionsregime, vor nationalen oder regionalen Gerichten angefochten. Mit Blick auf die Anforderungen, die diese Gerichte bezüglich Einhaltung der Menschenrechte an die Staaten stellen sowie der im Dezember 2015 anstehenden Aktualisierung des Al-Qaïda Sanktionsregimes, hat die Schweiz am 12. November 2015 mit der Gruppe gleichgesinnter Staaten dem UNO-Sicherheitsrat ein Schreiben übergeben. Darin wird der Sicherheitsrat dazu aufgerufen, die Verfahrensgarantien im Rahmen aller UNO-Sanktionsregime zu verbessern. Personen und Organisationen, die von Sanktionen betroffen sind, sollen Anspruch auf ein wirksames Beschwerderecht vor einer UNO-Instanz haben.

Konkret appelliert das Schreiben an den UNO-Sicherheitsrat, die Ombudsperson zu ermächtigen, definitive Entscheide zur Streichung einer Person oder Organisation von der Al-Qaïda Sanktionsliste zu treffen. Weiter sollen die Unabhängigkeit der Ombudsperson sowie die Transparenz der sogenannten Delisting-Verfahrensrechte der von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen gestärkt werden. Im Sinne einer nachhaltigeren Lösung in Bezug auf alle Sanktionsregime verlangen die Schweiz und die gleichgesinnten Staaten, dass zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit das Mandat der Ombudsperson auf alle Sanktionsregime des UNO-Sicherheitsrates ausgedehnt wird. Ähnliche Vorstösse der Gruppe, die seit 2005 besteht, hatten in früheren Jahren zu sichtbaren Verbesserungen geführt.


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