Bericht über Kaderlöhne in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten von 2004 bis 2013

Bern, 11.11.2015 - Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei hat in einem Postulat (14.3498) vom Bundesrat einen Bericht über die mehrjährige Entwicklung von Umsatz, Gewinn, Verwaltungsratshonoraren und Kaderlöhnen in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten verlangt. Im nun vorliegenden Bericht zeigt der Bundesrat auf, wie sich die Vergütungen zwischen 2004 bis 2013 entwickelt haben.

Seit dem Jahre 2004 informiert der Bundesrat jährlich im Kaderlohnreporting über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders der bundesna¬hen Unternehmen und Anstalten. Der heute veröffentlichte Bericht fasst die Jahre 2004 bis 2013 zusammen.

Die zuständigen Departemente haben aus den bisherigen Kaderlohnreportings die Daten zu den Vergütungen an die obersten Leitungsorgane (Verwaltungs- und Insti¬tutsräte) und an die Geschäftsleitungen zusammengestellt. Diese Angaben haben sie mit Geschäftsdaten sowie mit Informationen über den Personalbestand und den Durchschnittslohn des gesamten Personals ergänzt. Die Veränderungen zum Vorjahr sind in Prozenten ausgewiesen. Der Bericht enthält auch Daten der Schweizerischen Nationalbank und der Swisscom AG, die jeweils nicht im Kaderlohnreporting, sondern in den Geschäftsberichten über ihre Entlöhnungspraxis informieren.

Wo es zweckmässig ist, haben die Unternehmen und Anstalten die Zahlen kommentiert. In seiner Gesamtwürdigung stellt der Bundesrat fest, dass die Entwicklung der Honorare und Löhne vertretbar und den Verhältnissen angemessen war. Die Anpassungen ent¬sprachen im Allgemeinen der Teuerungs- und Marktent¬wicklung. Bei der Interpreta¬tion der variablen Lohnanteile (Bonifikationen) muss die unterschiedliche Ausgestal¬tung der Lohnsysteme berücksichtigt werden. Ausserdem sind nicht nur finanzielle Kennzahlen massgebend. Auch qualitative Kriterien wie Kundenzufriedenheit und individuelle Ziele spielen eine Rolle. 


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