Der Bundesrat stimmt der Totalrevision der Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes zu

Bern, 04.11.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung der Totalrevision der Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes zugestimmt. Die wichtigsten Neuerungen sind Änderungen des Geltungsbereichs und die Dauerbeflaggung des Parlamentsgebäudes. Letztere war der Anstoss zur Totalrevision. Die revidierten Weisungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 21. Januar 1987 wurden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Parlamentsdienste, der Bundeskanzlei, des Bundesamtes für Bauten und Logistik sowie des EDA-Protokolls, an die aktuelle Situation angepasst. Die wichtigsten Neuerungen sind Änderungen des Geltungsbereichs und die Dauerbeflaggung des Parlamentsgebäudes. Zudem wurden die Bestimmungen für die Beflaggung am UNO-Tag, am Nationalfeiertag und bei Trauerfällen revidiert, insbesondere wenn mehrere Fahnenmasten vorhanden sind.

Den Änderungen zugrunde liegen die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung RVOV, das Reglement über den Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions der Schweizer Armee sowie die Umsetzung einer Motion zur Dauerbeflaggung des Bundeshauses, welche vom Parlament in der Sommersession angenommen wurde. Die revidierten Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes treten am 1. Januar 2016 in Kraft.


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