Datenschutzverordnung für das Bundespersonal angepasst

Bern, 21.10.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals beschlossen. Verschiedene Entwicklungen im Personalbereich hatten die Anpassung der rechtlichen Grundlage nötig gemacht.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) entwickelt in Zusammenarbeit mit den Departementen Instrumente im Personalwesen, welche die Datenerfassung im Personalinformationssystem der Bundesverwaltung (BV PLUS) beeinflussen. Die für die Datenbearbeitung notwendigen Rechtsgrundlagen werden in die Verordnung über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals (BPDV) aufgenommen. Die Verordnung regelt Verwendungszweck und Zulässigkeit der Datenerhebung.



 


Adresse für Rückfragen

Anand Jagtap, Leiter Stab und Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 462 62 56, anand.jagtap@epa.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59172.html