Internationaler Tag gegen die Todesstrafe: Bundesrat Burkhalter lanciert Aufruf zum Dialog für Abschaffung der Todesstrafe

Bern, 09.10.2015 - Gemeinsam mit 17 Aussenministerinnen und Aussenministern bekräftigt Bundesrat Didier Burkhalter in einem neuen Aufruf die Bedeutung eines konstruktiven Dialogs zwischen Ländern, welche die Todesstrafe bereits abgeschafft haben, und anderen, die diesen Schritt noch nicht gemacht haben. Dies sei ein wichtiges Mittel zur Erreichung einer weltweiten Abschaffung. Die Schweiz lehnt die Todesstrafe überall und unter allen Umständen ab und setzt sich für eine weltweite Abschaffung bis 2025 ein.

Die Todesstrafe ist unvereinbar mit den Menschenrechten - namentlich mit dem Grundrecht auf Leben – und auch mit einer auf Reintegration ausgerichteten Justiz. Deshalb engagiert sich die Schweiz für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe bis 2025 oder zumindest ihre Nicht-Anwendung durch die Staaten, die diese in ihrem Strafrecht noch aufgeführt haben. „Ich bin immer wieder erschüttert, dass es möglich ist, über den Tod eines Menschen zu entscheiden. Das ist in meinen Augen in jeder Hinsicht falsch und ich glaube nicht, dass es zum inneren Frieden irgendeines Menschen beiträgt, wenn einem anderen Menschen das Leben genommen wird“, sagt Bundesrat Didier Burkhalter und ergänzt, dass man dort, wo die Todesstrafe noch angewendet wird, einen Dialog führen und verhindern müsse, dass Schwarz-Weiss-Urteile ohne jegliche Differenzierung gefällt werden. „Schritt für Schritt muss Überzeugungsarbeit geleistet werden“, so der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Diesem Ziel dient auch der Aufruf, den Bundesrat Burkhalter heute aus Anlass des Internationalen Tags gegen die Todesstrafe gemeinsam mit Amtskolleginnen und Amtskollegen aus 17 Staaten auf der ganzen Welt lanciert hat. Die mitunterzeichnenden Aussenministerinnen und Aussenminister sind sich darin einig, dass der Trend in Richtung einer weltweiten Abschaffung geht und dass letztendlich die Todesstrafe überall abgeschafft werden muss.

Bis heute haben rund 100 Staaten die Todesstrafe abgeschafft – zuletzt Madagaskar, die Fidschi-Inseln, Surinam und der US-Bundesstaat Nebraska. Darüber hinaus haben rund 60 weitere Staaten in den letzten 10 Jahren keine Hinrichtungen mehr vollzogen. Noch vor rund 40 Jahren gab es laut Angaben der Organisation Amnesty International erst 16 Länder, die die Todesstrafe rechtlich abgeschafft hatten.

Um ihr Ziel einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe beziehungsweise eines Moratoriums aller Hinrichtungen zu erreichen, engagiert sich die Schweiz auf internationaler Ebene intensiv für dieses Anliegen, etwa in der UNO-Generalversammlung und im -Menschenrechtsrat. So hat Bundesrat Burkhalter Ende September 2015 in New York an einer Veranstaltung während der UNO-Generalversammlung darauf hingewiesen, dass auch viele Angehörige von Opfern Mitgefühl und Vergebung ausdrückten, statt die Todesstrafe zu fordern. Und in der eben zu Ende gegangenen Herbstsession des Menschenrechtsrats hat die Schweiz zusammen mit anderen Ländern eine neue Resolution eingebracht, die die Probleme in der Anwendung der Todesstrafe, namentlich unausweichliche Menschenrechtsverletzungen, in den Vordergrund rückt.

Auf bilateraler Ebene sucht die Schweiz das Gespräch mit Ländern, die daran arbeiten, die Todesstrafe abzuschaffen. Sachliche Information über Risiken und Mängel der Todesstrafe soll den Boden bereiten für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage.

Der „Internationale Tag gegen die Todesstrafe“ wurde zum ersten Mal am 10. Oktober 2003 begangen. Er ist Teil der internationalen Kampagnen der Weltkoalition gegen die Todesstrafe. Seit 2012 lanciert Bundesrat Didier Burkhalter zusammen mit Amtskollegen aus aller Welt jeweils einen Aufruf zur Abschaffung der Todesstrafe.


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