Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen werden neu geregelt

Bern, 07.10.2015 - Die Aufteilung der Finanzhilfe an Konsumentenorganisationen wird vereinfacht. Damit wird ein Beitrag an den Bürokratieabbau geleistet. Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung am 7. Oktober 2015 genehmigt. Das neue System orientiert sich am aktuell geltenden rechtlichen und finanziellen Rahmen

Der Bund gewährt Konsumentenorganisationen Finanzhilfen für Aktivitäten im Sinne des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG). Das aktuelle System zur Aufteilung der Finanzhilfen basiert einerseits auf einem degressiven festen Subventionsbeitrag («Sockelbeitrag») und andererseits auf einem variablen Beitrag. Dieser stützt sich auf eine quantitative und qualitative Evaluation der Tätigkeiten der Konsumentenorganisationen auf der Basis von 38 Indikatoren. Dieses System erwies sich als sehr aufwändig.

Wie das bisherige sieht auch das neue System zur Aufteilung der Finanzhilfen einen festen Subventionsbeitrag («Sockelbeitrag») und einen variablen Beitrag vor. Die Verteilung des variablen Teils wird neu im Verhältnis der anrechenbaren Kosten der Konsumentenorganisationen aufgeteilt. Diese anrechenbaren Kosten, die nur Tätigkeiten im Sinne des KIG betreffen, müssen von den Konsumentenorganisationen bereits heute gemeldet werden. Diese Lösung zur Aufteilung der Finanzhilfen ist somit bedeutend einfacher, trägt den unterschiedlichen Tätigkeiten der Konsumentenorganisationen jedoch nach wie vor Rechnung. Indem das System zur Aufteilung in der Verordnung des Bundesrates geregelt wird, kann zudem die spezifische Departementsverordnung des WBF aufgehoben werden, welche diese Aufteilung bis anhin regelte.

Die Verordnung über Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen tritt am 1. November 2015 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Jean-Marc Vögele, Chef BFK
Tel. 058 462 20 46, jean-marc.voegele@bfk.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59006.html