Zweites Reporting zum Unterbringungskonzept 2024 der Bundesverwaltung

Bern, 26.08.2015 - Die Umsetzung des Unterbringungskonzepts 2024 (UK 2024) der Bundesverwaltung ist auf Kurs. Dies zeigt ein zweites Reporting, das der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat.

Der Bundesrat hat heute das zweite Reporting zum UK 2024 der zivilen Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen. Es zeigt, dass trotz weiterhin zunehmender Nachfrage nach Büroarbeitsplätzen und erfolgter Budgetkürzungen die Umsetzung des UK 2024 weiterhin auf Kurs ist. Die Endziele des Konzepts sind gemäss dem zweiten Reporting nach wie vor erreichbar.

Im UK 2024 sind die Grundsätze für die wirtschaftliche Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung geregelt. Kernelemente sind die Konzentration von Verwaltungseinheiten an definierten Standorten auf dem Platz Bern sowie die Optimierung des Verhältnisses Eigentum zu Miete. Am 11. Mai 2011 hatte der Bundesrat das UK 2024 zur Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, dieses umzusetzen. Ein erstes Reporting war im Oktober 2013 erfolgt.


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