Bericht zur Organisation der Arbeitslosenversicherung auf Bundesebene

Bern, 19.08.2015 - Infolge der Unregelmässigkeiten, die 2014 im Informatikdienst der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung entdeckt worden waren, hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt Dr. Klaus Hug beauftragt, zu untersuchen, ob die organisatorische Einbindung der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung innerhalb des SECO Verbesserungen erfordert.

In seinem Bericht untersucht Dr. Hug insbesondere die Möglichkeit einer vollständigen Integration in die Bundesverwaltung sowie die Möglichkeit einer kompletten Auslagerung. Des Weiteren analysiert er verschiedene Governance-Massnahmen. Der Bundesrat wurde am 19. August 2015 über diesen Bericht informiert. Das WBF wird die Ergebnisse des Berichts mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner in der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds prüfen und bis Ende Jahr die nötigen Massnahmen ergreifen.


Adresse für Rückfragen

Dr. Klaus Hug, Rechtsanwalt: + 41 79 352 60 07
Erik Reumann, Pressesprecher WBF, +41 58 462 29 87



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