Bundesrat beschliesst Bundesbeitrag für das Schweizerische Rote Kreuz

Bern, 24.06.2015 - Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) erbringt jedes Jahr Leistungen, die der Allgemeinheit zukommen, jedoch finanziell nicht abgegolten werden. Ab dem Jahr 2016 wird sich der Bund deshalb mit einer jährlichen Finanzhilfe in der Höhe von 850‘000 Franken an diesen Leistungen beteiligen. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen.

Zu den übergeordneten Aufgaben des SRK, an denen sich der Bund beteiligen wird, gehören beispielsweise freiwillige Sanitätsdienste, die Förderung der Krankenpflege, der Suchdienst, die Zusammenführung von durch Katastrophen oder Kriege auseinandergerissenen Familien oder die Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechtes und der Rotkreuzgrundsätze. Diese gemeinwirtschaftlichen Aufgaben leiten sich aus dem Bundesbeschluss betreffend das Schweizerische Rote Kreuz, den Genfer Abkommen und Protokollen sowie dem Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes ab. Sie werden grösstenteils über Spenden und Beiträge von Hilfswerken und Non-Profit-Organisationen finanziert.

Die jährliche Finanzhilfe des Bundes über 850‘000 Franken bedeutet eine Beteiligung an etwas mehr als 1 Prozent dieses übergeordneten Aufwands des SRK, der sich nicht konkreten Leistungsbestellungen der öffentlichen Hand zuordnen lässt.

Das SRK erbringt aufgrund seiner Rolle als besonderer Partner des Staates diverse Leistungen im Auftrag der öffentlichen Hand. Dazu gehören der Rotkreuzdienst, die Führung von Flüchtlingszentren sowie diverse Hilfsprojekte im In- und Ausland. Hierfür wurde das SRK 2013 durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen) mit 41 Mio. Franken entgolten. Die dazugehörigen Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und SRK werden grösstenteils im Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben. Die Abgeltungen decken die Kosten für die vereinbarten Leistungen, jedoch nicht die Kosten für die übergeordneten Aufgaben des SRK.


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