Erwerbsersatz: Militärdienstleistende und Zivildienstleistende werden gleich behandelt

Bern, 05.06.2015 - Zivildienstleistende und Militärdienstleistende, die unmittelbar vor dem Dienst ihre Ausbildung abgeschlossen haben, werden beim Erwerbsersatz nicht ungleich behandelt. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat heute verabschiedet hat.

Wer seine Ausbildung unmittelbar vor dem Einrücken in den Militär- oder Zivildienst abgeschlossen hat, kann beantragen, dass seine Erwerbsausfallsentschädigung nach dem ortsüblichen Anfangslohn im betreffenden Beruf bemessen wird. Diese Praxis basiert auf der Annahme, dass diese Personen eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht in den Dienst eingerückt wären.

In Erfüllung eines Postulates der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats hat der Bundesrat untersuchen lassen, ob Militärdienstleistende und Zivildienstleistenden gleich behandelt werden. Der Bericht des Bundesrats kommt zum Schluss, dass keine Bevorzugung und keine unterschiedliche Behandlung der Zivildienstleistenden im Vergleich zu den Militärdienstleistenden bestehen. Personen mit gleichem Ausbildungsniveau haben nur unwesentliche Differenzen beim Tagesansatz für die Dienstleistung. Zivildienstleistende haben aber gegenüber den Armeeangehörigen bessere Möglichkeiten, ihren Einsatz so zu planen, dass sich dieser unmittelbar an die Ausbildung anschliesst. In wieweit dies tatsächlich Einfluss auf die Anzahl der gestellten Gesuche hat, kann nicht abschliessend beantwortet werden, weil andere Faktoren ebenso eine Rolle spielen. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf, die geltenden Bestimmungen zu ändern.


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