Rückgabe von 32 antiken Kulturgütern an Ägypten

Bern, 01.06.2015 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der ägyptischen Botschaft in Bern 32 antike Kulturgüter aus der pharaonischen und römischen Zeit zurückgegeben. Sie waren dem BAK in Folge eines kantonalen Strafverfahrens übergeben worden. Die Rückgabe erfolgt am Rande der Feier zum zehnjährigen Bestehen des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG).

Aufgrund einer Beschlagnahmung im Zusammenhang mit einem Verfahren der Zürcher Strafverfolgungsbehörde konnte das BAK 32 Objekte aus pharaonischer und römischer Zeit an Ägypten zurückgeben. Vier der restituierten Objekte sind von ausserordentlicher Seltenheit, kulturellem Wert und ästhetischer Qualität: ein gekrönter Pharaonenkopf, eine fragmentierte Stele im Namen von Pharao Siptah mit einer Darstellung der Schutzgöttin Thebens aus der Zeit des Neuen Reichs (ca. 1500 - 1000 v. Chr.) sowie zwei architektonische Fragmente eines Sturzes mit kultischen Szenen aus der römischen Zeit (ca. 753 v. Chr. - 476 n. Chr.). 

Internationale Tagung vom 2. Juni 2015
Das KGTG setzt das Übereinkommen der UNESCO von 1970 über den illegalen Transfer von Kulturgütern um. Im Rahmen des zehnjährigen Bestehens des KGTG organisiert das BAK am 2. Juni 2015 eine internationale Informations- und Austauschtagung im Zentrum Paul Klee in Bern unter dem Titel «Die UNESCO-Konvention von 1970: 10 Jahre Umsetzung in der Schweiz – Die Erhaltung des kulturellen Erbes und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kulturgütern».


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur, Tel. +41 58 465 70 21, benno.widmer@bak.admin.ch



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