Bundesrat schickt Gesamtschau Sportförderung in die Vernehmlassung

Bern, 27.05.2015 - Die Gesamtschau Sportförderung enthält Konzepte und Massnahmen zur Entwicklung der künftigen Sportförderung des Bundes. Der Bundesrat hat heute von der Gesamtschau Sportförderung Kenntnis genommen und schickt sie in eine Vernehmlassung.

Vor einem Jahr hat das Parlament grossmehrheitlich eine Kommissionsmotion verabschiedet, die eine Vorlage für die Weiterentwicklung der Sportförderung des Bundes verlangt. In der Folge beauftragte der Bundesrat das VBS, eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau Sport auszuarbeiten. Diese liegt nun vor. Sie besteht aus einem Leistungssportkonzept, einem Breitensportkonzept und einem Immobilienkonzept. Die Konzepte wurden unter Einbezug des Schweizer Sports und weiterer Kreise erarbeitet. Die Konzepte in Kürze:

  • Das Breitensportkonzept verfolgt das Ziel, die Sport- und Bewegungsaktivität der gesamten Bevölkerung zu steigern. Angesichts gesellschaftlicher Trends wie Bewegungsmangel, motorische Defizite und Übergewicht liegt der Handlungsbedarf beim Ausbau zielgruppengerechter Sportangebote und der Förderung der Vereinsentwicklung auf der Grundlage der Freiwilligenarbeit.
  • Das Leistungssportkonzept hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen des Schweizer Leistungssports zu verbessern. Handlungsbedarf besteht bei der Förderung der Athletinnen und Athleten, der Trainerinnen und Trainer, der Sportverbände sowie der Infrastruktur.
  • Im Immobilienkonzept wird als grosse Herausforderung die wachsende Nachfrage aus allen Bereichen des Sports identifiziert. Mit seinen zwei Sportzentren Magglingen und Tenero kann das BASPO die Bedürfnisse nicht mehr decken. Sanierungen, Aus- und Neubauten an beiden Standorten sind nötig. Ebenfalls Bestandteil des Konzepts ist ein Nationales Schneesportzentrum. Weiter verfolgt werden soll die Bewerbung Lenzerheide. Diese hat in der Evaluation am besten abgeschnitten.

Zusätzliche Mittel erforderlich

Die in den drei Konzepten dargestellten Massnahmen sollen in zwei Etappen realisiert werden. In den Jahren 2018-2023 besteht ein zusätzlicher Finanzierungbedarf von 339 Millionen Franken und 2024-2029 ein solcher von 596 Millionen Franken. In den Beträgen enthalten sind Investitionen, Unterhalt, Subventionen sowie der Sach- und Personalaufwand.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Bund auf die Mithilfe von Kantonen und Gemeinden angewiesen ist, damit die Fördermassnahmen der öffentlichen Hand ihre volle Wirkung entfalten können.

Die Gesamtschau Sportförderung wird nun in eine Vernehmlassung geschickt. Auf Basis dieser Vernehmlassung und in Berücksichtigung der verschärften Finanzlage des Bundes wird das VBS die Konzepte weiter priorisieren und dem Bundesrat bis Ende 2015 einen „Aktionsplan Sportförderung des Bundes" vorlegen.


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Sprecher VBS
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