Konferenz über Chemikalien und gefährliche Abfälle: Mandat verabschiedet

Bern, 22.04.2015 - Die Vertragsparteien der drei internationalen Konventionen, die den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen regeln, tagen vom 4. bis 15. Mai 2015 in Genf. An dieser Konferenz sollen einige weitere Substanzen der internationalen Regelung unterstellt werden. Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation verabschiedet.

Die Verwendung bestimmter Chemikalien birgt Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu vermindern, wurden drei Konventionen abgeschlossen, die den Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen regeln: die Stockholmer POP-Konvention, die Rotterdamer PIC-Konvention und das Basler Übereinkommen über gefährliche Abfälle (siehe Faktenblatt). Die drei Konventionen haben ihren Sitz in Genf. Damit gilt die Schweiz heute als Kompetenzzentrum für die internationale Umweltpolitik in den Bereichen Chemikalien und gefährliche Abfälle. Die neue Quecksilberkonvention könnte demnächst in dieses Kompetenzzentrum integriert werden.

In Genf werden sich die Vertragsstaaten mit dem Prozess der Annäherung der drei Konventionen, mit Budgetfragen und der Einhaltung der Regelungen (Compliance) befassen. Entsprechend dem heute vom Bundesrat verabschiedeten Verhandlungsmandat wird sich die Schweizer Delegation dafür aussprechen, dass das gemeinsame Sekretariat ein ausreichendes Budget erhält, damit es seine Aufgaben erfüllen und die Synergien mit anderen Konventionen voll ausschöpfen kann. Sie wird sich weiter dafür einsetzen, dass für das Stockholmer und Rotterdamer Übereinkommen ein Compliance-Mechanismus nach dem Vorbild des Basler Übereinkommens eingerichtet wird. Zudem befürwortet sie einen gemeinsamen Ansatz für die technische und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der drei Konventionen.

Weitere Substanzen werden der internationalen Regelung unterstellt

Die Schweiz unterstützt auch die Aufnahme von drei weiteren Substanzen in Anlage A («Eliminierung») des Stockholmer Übereinkommens: polychlorierte Naphthaline, Hexachlorbutadien mit insektiziden und fungiziden Eigenschaften sowie Pentachlorphenol, das als Lösungsmittel oder Biozid in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird.

Im Zusammenhang mit dem Rotterdamer Übereinkommen unterstützt die Schweiz die Empfehlungen des Chemikalienprüfungsausschusses über die Substanzen, die neu dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung unterstellt werden sollen. Es handelt sich um Chrysotil-Asbest, auch Weissasbest genannt, um Paraquat und drei in Pflanzenschutzmitteln verwendete Substanzen.

Im Bereich der gefährlichen Abfälle (Basler Übereinkommen) kämpfen die Schweiz und Indonesien mit einer gemeinsamen Initiative dafür, dass solche Abfälle nur in Länder gelangen, die sie umweltgerecht entsorgen können. Im Vordergrund steht die Ausarbeitung internationaler Standards, die es erlauben, Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle weltweit zu zertifizieren. Die Schweiz wird auch mehreren Richtlinien zum Abfallmanagement zustimmen, insbesondere derjenigen zum grenzüberschreitenden Verkehr mit elektrischen und elektronischen Geräten.


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