Zugang zu genetischen Ressourcen: Nagoya-Verordnung in der Anhörung

Bern, 26.03.2015 - Am 25. März 2015 hat das BAFU die Anhörung zum Entwurf der so genannten Nagoya-Verordnung eröffnet. Diese Verordnung regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben.

Die Nagoya-Verordnung dient der Konkretisierung der Bestimmungen über genetische Ressourcen im Natur- und Heimatschutzgesetz, die im Oktober 2014 zusammen mit dem Nagoya-Protokoll in Kraft getreten sind. Dieses Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Der Verordnungsentwurf definiert die Informationen, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht aufgezeichnet und an nachfolgende Nutzende weitergegeben werden müssen. Zudem soll die Meldepflicht bei der Vermarktung bzw. Marktzulassung von Produkten, die aus genetischen Ressourcen entstehen, weiter präzisiert werden. Die Verordnung enthält zudem eine Dokumentationspflicht für den Zugang zu genetischen Ressourcen in der Schweiz. Mit der Verordnung kann die Rechtssicherheit bei der Nutzung genetischer Ressourcen weiter erhöht werden. Eine fundierte Dokumentation der genutzten genetischen Ressourcen der Schweiz erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland.

Das BAFU hat die Anhörung zum Verordnungsentwurf am 25. März eröffnet. Diese dauert bis am 1. Juni 2015.


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