Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2015

Bern, 25.03.2015 - Der Bundesrat hat heute den Nachtrag I zum Voranschlag 2015 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 14 Nachtragskredite von insgesamt 85 Millionen Franken. Die Nachtragskredite führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,1 Prozent.

Rund die Hälfte des Nachtragsvolumens entfällt mit 44,2 Millionen auf den Asylbereich. Einerseits ist im Jahr 2015 mit mehr Asylgesuchen zu rechnen (25,2 Mio.), andererseits soll eine Liegenschaft für ein zukünftiges Bundeszentrum für Asylsuchende erworben werden (19,0 Mio.):

  • Für das Jahr 2015 wird aufgrund der vielen Krisenherde in der Welt ein anhaltend hohes Niveau an Asylgesuchen erwartet. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet mit 29 000 Asylgesuchen. Da dem Voranschlag die Annahme von 22000Gesuchen zugrunde liegt, reichen die eingestellten Mittel nicht aus. Die zusätzlichen Kosten entfallen auf den Mehrbedarf im Personalbereich (20,5 Mio.) und auf den zusätzlichen Dolmetscheraufwand (4,7 Mio.).
  • An der nationalen Asylkonferenz vom 28.März 2014 haben Bund und Kantone beschlossen, das Schweizer Asylwesen neu zu organisieren. Ein Bestandteil des neuen Asylwesens sind Bundeszentren zur Durchführung von Asylverfahren. Für den Kauf einer entsprechenden Liegenschaft in der Gemeinde Giffers (FR) wird ein Nachtragskredit von 19 Millionen notwendig.

Weitere grössere Nachträge betreffen die Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung aufgrund eines stärker als erwarteten Prämienwachstums 2015 (23,2 Mio.) sowie die Erhöhung der Subventionsbeiträge für Aktivitäten von „Jugend+Sport" (12,0 Mio.).

Die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung der Ausführbeiträge für Landwirtschaftsprodukte („Schoggigesetz") von maximal 20 Millionen ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. Um die aktuellsten Datengrundlagen verwenden zu können, wird der Zusatzbedarf mit einer Nachmeldung bis Ende April 2015 geltend gemacht.

Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben entsprechen insgesamt 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2015 bewilligten Gesamtausgaben und liegen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2008-2014: 0,2 %).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen und dabei nachzuweisen, dass erstens der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, zweitens ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und drittens nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


Adresse für Rückfragen

Michael Schuler, Co-Sektionsleiter Finanzpolitik Finanzberichterstattung Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV)
Tel. +41 58 46 35559, michael.schuler@efv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56678.html