Mehr Transparenz bei externen Fachkräften in der Bundesverwaltung

Bern, 30.01.2015 - In seiner Stellungnahme auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates legt der Bundesrat dar, wie er die Transparenz im Bereich der externen Fachkräfte in der Bundesverwaltung erhöhen will. Er schlägt diverse Massnahmen vor, um deren Einsatz zu optimieren.

Der Bundesrat will auch in Zukunft nicht auf den Einsatz von externen Fachkräften verzichten. Diese sind weiterhin nötig, um Arbeitsspitzen kurzfristig zu brechen oder spezifisches Expertenwissen einzuholen. In seiner Stellungnahme führt er aus, dass die vorhandenen rechtlichen Grundlagen genügen und es keine zusätzlichen Regelungen auf Gesetzesstufe braucht. Er erkennt aber Handlungsbedarf in der Rechtsanwendung. Der Bundesrat ist deshalb bereit, Kriterien und Grundsätze für den Beizug von externen Fachkräften in der Bundesverwaltung zu erarbeiten und diese den Departementen und Verwaltungseinheiten als Hilfsmittel zur Verfügung stellen.

Um die Transparenz über den Beizug von externen Fachkräften zu erhöhen, werden Kontenplan und Kontierungsrichtlinien geändert. Damit können die Kosten der externen Fachkräfte zukünftig ausgewiesen werden. Diese Änderungen will der Bundesrat 2017 mit der Einführung des Neuen Führungsmodell Bund umsetzen und dem Parlament die entsprechenden Aufwendungen jeweils mit der Berichterstattung zum Voranschlag und zur Rechnung zur Kenntnis bringen.


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