Parteienfinanzierung wird nicht gesetzlich geregelt

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat am Mittwoch vom zweiten Konformitätsbericht der GRECO Kenntnis genommen. Dieses Gremium des Europarats erachtet die Bemühungen der Schweiz zur Umsetzung ihrer Empfehlungen in Sachen Transparenz der Parteienfinanzierung nach wie vor als ungenügend. Aufgrund der Eigenheiten des schweizerischen politischen Systems hat sich der Bundesrat heute dennoch gegen eine gesetzliche Regelung der Parteienfinanzierung entschieden.

Die Staatengruppe GRECO (Groupe d'Etats contre la corruption) des Europarates hatte der Schweiz im Herbst 2011 nach einer Evaluation unter anderem Empfehlungen zur Transparenz der Parteienfinanzierung unterbreitet. Die Schweiz ist, mit Ausnahme von Schweden, der letzte Mitgliedstaat des Europarats, der in dieser Hinsicht keine Regelung auf nationaler Ebene erlassen hat. Der Bundesrat empfing daraufhin im April 2013 eine Delegation der GRECO und legte dar, weshalb gewisse schweizerische Eigenheiten wie die direkte Demokratie oder der Föderalismus die Transparenz im Bereich der Parteienfinanzierung erschweren.

Nach Ansicht des Bundesrates sind diese Eigenheiten kaum mit einer gesetzlichen Regelung der Parteienfinanzierung vereinbar, obwohl drei Kantone (Tessin, Genf und Neuenburg) eine gesetzliche Regelung eingeführt haben. Wegen der direkten Demokratie und den damit verbundenen häufigen Abstimmungen sind auf der politischen Bühne nicht nur Parteien, sondern zahlreiche andere Akteure tätig. Weiter haben die Kantone eine grosse Autonomie: Eine einheitliche Regelung der Parteienfinanzierung auf nationaler Ebene würde sich mit der föderalistischen Tradition kaum ertragen. Zudem sind das politische Leben sowie die Finanzierung der Parteien in der Wahrnehmung der Bevölkerung noch weitgehend Sache privaten Engagements und nicht des Staates. Das politische Milizsystem hat zur Folge, dass der Finanzbedarf der Parteien bedeutend kleiner ist als in anderen Ländern.

Weiterhin im Nichtkonformitätsverfahren

Die letzte Länderprüfung der GRECO hatte zum einen die Strafbestimmungen gegen Korruption und zum anderen die Parteienfinanzierung zum Gegenstand. In beiden Bereichen richtete die GRECO Ende 2011 eine Reihe von Empfehlungen an die Schweiz. Namentlich soll die Privatbestechung effizienter bekämpft und bei der Parteienfinanzierung mehr Transparenz hergestellt werden. In dem am 18. Oktober 2013 verabschiedeten Konformitätsbericht beurteilte die GRECO die Bemühungen der Schweiz zur Umsetzung ihrer Empfehlungen als insgesamt ungenügend. Sie versetzte deshalb die Schweiz ins sogenannte Nichtkonformitätsverfahren und beauftragte sie, bis Ende April 2014 über ihre weiteren Bemühungen Bericht zu erstatten.

Fortschritte beim Korruptionsstrafrecht...

In ihrem am 20. Juni 2014 verabschiedeten zweiten Konformitätsbericht stellt die GRECO im Bereich des Korruptionsstrafrechts befriedigende Fortschritte fest. Ihre diesbezüglichen Empfehlungen werden allerdings erst dann vollständig umgesetzt sein, wenn die laufende Gesetzesrevision in Kraft getreten sein wird. Die vom Bundesrat am 30. April 2014 verabschiedete Botschaft sieht unter anderem vor, dass in Zukunft die Bestechung Privater von Amtes wegen verfolgt und auch dann geahndet wird, wenn sie in der Wirtschaft nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

... aber keine Umsetzung bei der Parteienfinanzierung

Hingegen erachtet die GRECO alle ihre Empfehlungen zur Parteienfinanzierung weiterhin als nicht umgesetzt. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Schweizer Behörden bisher nichts gegen die fehlende Gesetzgebung und Regelung der Parteienfinanzierung vorzukehren gedenken. Die Schweiz verbleibt deshalb im Nichtkonformitätsverfahren. Sie wird bis Ende März 2015 der GRECO erneut über das weitere Vorgehen Bericht erstatten müssen.


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