Flughafen Genf: UVEK gibt grünes Licht für den Neubau des Ostflügels («Aile Est»)

Bern, 14.10.2014 - Am 13.10.2014 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Pläne für den Neubau des Ostflügels («Aile Est») des Genfer Flughafens genehmigt. In dem neuen Gebäude werden hauptsächlich Langstreckenflüge abgefertigt werden. Mit dem Neubau will der Flughafen seinen Passagieren mehr Servicequalität bieten.

Das Projekt umfasst zwei Phasen: In einem ersten Schritt werden die bestehenden Anlagen rückgebaut, anschliessend werden sie durch ein neues Terminalgebäude ersetzt. Das derzeitige Gebäude aus den 1970er-Jahren ist veraltet. Es dient als Abfertigungshalle für Passagiere von Grossraumflugzeugen, deren Standplätze sich östlich des Hauptterminals befinden. Über den rund 520 m langen, 20 m breiten und 19 m hohen Neubau gelangen die Passagiere künftig direkt aus dem Flughafengebäude in ihr Flugzeug. Zahlreiche Bustransfers zwischen dem Flughafengebäude und den Standplätzen werden damit überflüssig.

Das Plangenehmigungsgesuch war Gegenstand einer Anhörung der Bundes- und Kantonsbehörden. Im Mai 2013 wurde das Gesuch ausserdem öffentlich aufgelegt. Im Zuge dessen gingen zahlreiche Einsprachen ein, namentlich von Anwohnern und Umweltschutzverbänden. Die Gegner befürchteten einen Anstieg der Passagierzahlen und eine Zunahme der Lärm- und Luftbelastung.

Das Vorhaben sah ursprünglich eine flexible Nutzung des neuen Terminals vor, da die Standplätze so konzipiert sind, dass anstelle eines Grossraumflugzeugs auch zwei kleinere Maschinen Platz fänden. Im Zuge des Verfahrens verpflichtete sich der Flughafen Genf indessen dazu, künftig maximal sechs Flugzeuge gleichzeitig abzufertigen. Damit wird der Status quo beibehalten. Für eine Änderung dieser Betriebsform muss die Flughafenbetreiberin eine besondere Bewilligung einholen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) machte gegenüber den Einsprechern die Zusage, dass diese Einschränkung für die Nutzung des neuen Ostflügels als rechtlich bindende Auflage im Plangenehmigungsentscheid verankert wird. Sämtliche Einsprachen wurden schliesslich zurückgezogen.


Adresse für Rückfragen

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 058 464 72 87


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-54782.html