Grenzwachtkorps lässt Fall der syrischen Migrantin durch Militärjustiz untersuchen

Bern, 11.07.2014 - Im Fall der syrischen Frau, die nach einer Rückführung von Frankreich nach Italien via Schweiz eine Fehlgeburt erlitten hat, hat das Grenzwachtkorps (GWK) entschieden, eine Untersuchung durch die Militärjustiz einzuleiten. Dies, um die Vorwürfe an Mitarbeitende des GWK durch eine externe Stelle abzuklären.

Am Freitag, 4. Juli, wurde eine Gruppe von 36 Migrantinnen und Migranten von Vallorbe nach Domodossola (I) durch Mitarbeitende des GWK nach Italien rücküberführt. Die Personen waren vorher von den französischen Behörden dem GWK übergeben worden. Im Spital von Domodossola erlitt eine syrische Frau eine Fehlgeburt. Die Familie hat in diesem Zusammenhang Vorwürfe gegenüber Mitarbeitenden des GWK erhoben, wonach der Frau während der Rückführung medizinische Hilfe verweigert worden sei.

Das GWK hat umgehend eine interne Untersuchung eingeleitet. Erste Ergebnisse liegen nun vor. Diese zeigen, dass ein Fehler nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund dieser Erkenntnis und der Schwere der Vorwürfe hat das GWK entschieden, den Fall durch die Militärjustiz untersuchen zu lassen.


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