Konzession und Plangenehmigung für Wasserfallenbahn

Bern, 01.06.2006 - Das Bundesamt für Verkehr hat der Wasserfallenbahn im Kanton Baselland die Konzession und die Plangenehmigung erteilt. Dem Neubau der Bahn steht somit aus Sicht des Bundes nichts mehr im Wege.

Seit 1956 besteht die Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen im Kanton Baselland. Die Talstation der Bahn und der grösste Teil der Strecke liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Reigoldswil, der oberste Streckenabschnitt und die Bergstation auf dem Gebiet der Gemeinde Waldenburg.

Inhaberin der Konzession ist seit dem 1. Januar 1956 die Stiftung Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen. Die Betriebsbewilligung für die Bahn läuft am 31. Mai 2007 aus. Da eine Verlängerung der Bewilligung mit erheblichen Investitionen verbunden wäre, soll die Bahn durch eine neue Anlage ersetzt werden. Die Standorte der Stationen und die Linienführung bleiben unverändert, die stündliche Förderleistung wird von 300 auf 650 Personen erhöht. Möglich ist dies, indem die Viererkabinen durch Sechserkabinen ersetzt werden.

Am 31. Mai 2006 hat das Bundesamt für Verkehr verfügt, dass die gültige Konzession für die Bahn mit Viererkabinen ersetzt wird durch die Konzession für den Bau und Betrieb einer Umlaufbahn mit Sechserkabinen. Die Konzession ist 20 Jahre gültig, sie läuft am 31. Mai 2026 ab. Gleichzeitig mit der Konzession hat das BAV die Plangenehmigung nach der Seilbahngesetzgebung für den Neubau der Seilbahn erteilt.

Bevor die Bahn ihren Betrieb aufnehmen kann, muss sie vom Bundesamt für Verkehr noch eine Betriebsbewilligung erhalten. Diese wird erteilt, wenn verschiedene Sicherheitsnachweise erbracht sind und das BAV die Anlage vor Ort inspiziert hat.


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