Bundesrat setzt revidiertes Steueramtshilfegesetz in Kraft

Bern, 23.06.2014 - Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Steueramtshilfegesetz auf den 1. August 2014 in Kraft zu setzen. Das Referendum gegen die Vorlage wurde nicht ergriffen.

Die Referendumsfrist läuft am 10. Juli 2014 ab. Das Referendum wurde bisher nicht ergriffen. Falls dies so bleibt, wird das geänderte Gesetz auf den 1. August 2014 in Kraft gesetzt werden. Das Eidgenössische Parlament hat die Revision des Steueramtshilfegesetzes am 21. März 2014 gutgeheissen. Die Änderung umfasst eine neue Bestimmung, die in Ausnahmefällen ein Verfahren über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen vorsieht, sowie Präzisierungen in Bezug auf Gruppenersuchen.

Damit erfüllt die Schweiz den geltenden internationalen Amtshilfestandard in Steuersachen und eine zusätzliche Empfehlung des Global Forum on Tax Transparency.


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