Bundesrat genehmigt zwei weitere IKT-Standarddienste

Bern, 13.12.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitere Leistungen in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) des Bundes als Standarddienste festgelegt. Die beiden neuen Standarddienste «Verzeichnisdienste» sowie «Identitäts- und Zugangsverwaltung» werden somit zentral geführt und betrieben.

Mit dem Beschluss vom 9. Dezember 2011 zur IKT-Strategie des Bundes 2012-2015 hat der Bundesrat bestimmt, dass in der Bundesverwaltung ab Anfang 2012 IKT-Grundleistungen wie Basisinfrastruktur - und Sicherheitsienste durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) als Standarddienst geführt werden. Standarddienste sind Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen und zentral geführt werden. Bereits heute als Standarddienst geführt werden die Daten- und die Sprachkommunikation sowie die Büroautomation inklusive Unified Communication & Collaboration (UCC). Heute hat der Bundesrat mit den  «Verzeichnisdiensten» und der «Identitäts- und Zugangsverwaltung» zwei neue Standarddienste  festgelegt.

Standarddienst «Verzeichnisdienste»

Im neuen Standarddienst «Verzeichnisdienste» wird festgelegt, dass das bestehende zentrale Verzeichnis für Personen und Organisationen der Bundesverwaltung weiterhin durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betrieben werden soll. Der Dienst zur Verifikation von Adressen soll jedoch künftigt direkt bei der Schweizerischen Post bezogen werden.

Standarddienst «Identitäts- und Zugangsverwaltung»

Der Standarddienst «Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM)» stellt die nötigen Funktionalitäten bereit, damit nur die dazu autorisierten Personen und Maschinen auf die Daten und Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können. Dazu  gehört unter anderem auch die bundesinterne Public-Key-Infrastruktur (PKI). Die PKI und die IAM-Dienste zur Absicherungen von E-Government-Diensten für die breite Öffentlichkeit sollen vom BIT betrieben werden. Für den Betrieb der IAM-Dienste zur Absicherung von Anwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen, insbesondere der Polizeianwendungen,  ist das Informatik Service Center (ISC-EJPD) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zuständig.


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