Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung von Potentatengeldern

Bern, 22.05.2013 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung über den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen eröffnet. Der Gesetzesentwurf soll die bisherige Praxis sowie bereits bestehende gesetzliche Grundlagen übernehmen und alle Fragen zur Sperrung, Einziehung und Rückerstattung illegaler Vermögenswerte ausländischer Potentaten in einem einzigen Erlass regeln.

Der Bundesrat hat Anfang 2011 rasch auf die politischen Ereignisse in Nordafrika reagiert und in der Schweiz gelegene Gelder der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Mubarak (Ägypten) zu Sicherungszwecken gesperrt. Er bezweckte dadurch, ein Abfliessen möglicherweise kriminell erworbener Vermögenswerte zu verhindern und die Aufnahme von Rechtshilfebeziehungen mit den Herkunftsländern zu erleichtern. Der Bundesrat stützte sich dabei auf seine Befugnisse in der Bundesverfassung. Im Mai 2011 beschloss er, für künftige Vermögenssperrungen eine Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe zu schaffen, und erteilte der Verwaltung den Auftrag zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage.

Der vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Mai verabschiedete Vorentwurf sieht vor, die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern umfassend zu regeln und damit die bisherige Praxis der Schweiz in diesem Bereich abzubilden. Dabei handelt es sich um diejenigen Massnahmen, welche die Schweiz auf diesem Gebiet im Verlaufe der letzten 25 Jahre entwickelt hat. Der Vorentwurf regelt die vorsorgliche Sperrung von Vermögenswerten von politisch exponierten Personen zu Sicherungszwecken. Weiter enthält er Bestimmungen im Hinblick auf eine verwaltungsgerichtliche Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern. Zudem sieht der Vorentwurf auch die Möglichkeit gezielter Massnahmen vor, um den Herkunftsstaat in seinen Bemühungen um Rückerstattung illegal erworbener und aus dem Land geschaffter Vermögenswerte zu unterstützen.  

Das Phänomen der sogenannten Potentatengelder stösst seit rund 20 Jahren auf zunehmende internationale Beachtung. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen sich politisch exponierte Personen unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption oder andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und auf ausländischen Finanzplätzen beiseite schaffen. Typischerweise handelt es sich bei den fraglichen Vermögenswerten um staatliche Gelder, die eigentlich einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung im Herkunftsstaat dienen sollten. Die Schweiz wurde mehrere Male mit solchen Fällen konfrontiert und hat sich auf diesem Gebiet eine international anerkannte Führungsrolle erarbeitet. Sie hat seitdem über 1,7 Milliarden Franken, die von politisch exponierten Personen wie Ferdinand Marcos (Philippinen), Sani Abacha (Nigeria) oder Vladimiro Montesinos (Peru) veruntreut wurden, an die Herkunftsländer zurückerstattet. Zudem erliess sie insbesondere zur Regelung des Falles Duvalier (Haiti) im Jahre 2010 das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG). Dessen materielle Bestimmungen, welche auf Fälle Anwendung finden, in denen die staatlichen Strukturen im ersuchenden Staat versagen, sollen nun in den neuen Gesamterlass überführt werden.

Aufgrund ihrer Führungsrolle auf dem Gebiet der Rückführung gestohlener Gelder setzt sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene für eine engere Zusammenarbeit der Finanzzentren und der Ursprungsländer ein. Im Vordergrund stehen dabei Bemühungen, die Rückführung gestohlener Gelder effizienter zu gestalten. Das kann einerseits durch eine verbesserte Koordination erreicht werden; es soll aber auch geprüft werden, ob sich gewisse Verfahren nicht vereinfachen und standardisieren lassen. Die klaren Regelungen des Gesetzesentwurfes, des ersten seiner Art weltweit, werden bei diesen Bemühungen hilfreich sein.


Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. September 2013.


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