Unterzeichnung eines französisch-schweizerischen Abkommens am Flughafen Basel-Mülhausen

Bern, 22.03.2012 - Die Schweiz, Frankreich und die übrigen betroffenen Akteure haben ein Abkommen über die Beibehaltung der bisherigen Praxis bezüglich Arbeitsrecht für die Unternehmen im Schweizer Sektor und im gemeinsamen Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen unterzeichnet.

Das Abkommen wurde am 22. März 2012 von Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Xavier Bertrand, französischer Minister für Arbeit, Beschäftigung und Gesundheit, Philippe Richert, Minister für Gebietskörperschaften und Präsident des elsässischen Regionalrats, sowie von Christoph Brutschin und Peter Zwick, Regierungsräte des Kantons Basel-Stadt bzw. des Kantons Baselland, ebenso wie von Vertretern der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Flughafen Basel-Mülhausen unterzeichnet. Im Bewusstsein der Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaft und die Region wollen sich die schweizerischen und französischen Behörden auf diese Weise dafür einsetzen, die Rechtssicherheit im Schweizer Sektor zu stärken. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Aktivitäten weitergeführt werden können und die Arbeitsplätze sowie die künftige Entwicklung des Flughafens Basel-Mülhausen gewährleistet sind.

Beim Abkommen handelt sich um einen «accord de méthode», d.h. um eine Rahmenvereinbarung, welche die aktuelle Praxis im Bereich des Arbeitsrechts für den schweizerischen und den gemeinsamen Zollbereich des Flughafens anerkennt. Gemäss der bisherigen Praxis, die seit der Eröffnung des Flughafens im Jahr 1946 besteht, richten sich die Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens, der auf französischem Hoheitsgebiet liegt, nach dem Schweizer Arbeitsrecht. Diese Praxis wurde kürzlich von den französischen Gerichten in Frage gestellt, was zu Verunsicherung bei den in diesem Sektor tätigen Unternehmen führte.

Das Abkommen bekräftigt den Willen der Parteien, den hohen Schutz für die am Flughafen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizubehalten. Es unterstreicht die Gleichwertigkeit des schweizerischen und des französischen Arbeitsrechts. Zudem bietet es einen Verhandlungsrahmen für die individuellen Arbeitsverträge und die Gesamtarbeitsverträge, welche die Unternehmen und die Arbeitnehmenden im schweizerischen und im gemeinsamen Sektor abschliessen, insbesondere was die Arbeitszeit und das Kündigungsverfahren anbelangt. Diese Verträge werden also weiterhin mit der aktuellen Praxis vereinbar sein. 


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