Nitrofurane in tierischen Lebensmitteln: Behörden verstärken Massnahmen

Bern, 12.08.2002 - Aufgrund neuer Untersuchungsmethoden können heute nicht nur Rückstände von Antibiotika der Gruppe der Nitrofurane, sondern auch ihre Abbauprodukte nachgewiesen werden. Bei ersten Überprüfungen mit der neuen Methode wurden auch in der Schweiz in einigen Proben von importierten Geflügelprodukten Nitrofuran-Abbauprodukte gefunden. Die zuständigen Behörden haben die erforderlichen Massnahmen ergriffen.

Im Februar und März dieses Jahres wurden in der EU Rückstände von Nitrofuranen in Meeresfrüchten und Geflügelfleisch aus Südostasien und Südamerika gefunden. Inzwischen sind Kontrollen für Erzeugnisse aus Südostasien und aus weiteren Ländern durchgeführt worden. Es wurden neue Untersuchungsmethoden entwickelt, welche neben den äusserst kurzlebigen Ausgangssubstanzen – den Nitrofuranen – auch deren längerlebige Abbauprodukte erfassen können, die ebenfalls als problematisch eingeschätzt werden.

Die neue Untersuchungsmethode wird in der Schweiz zur Zeit eingeführt. Aufgrund erster positiver Resultate aus der Selbstkontrolle der Lebensmittelindustrie haben die Behörden verschiedene Proben von Geflügelfleischprodukten mit der neuen Methode untersuchen lassen. Dabei wurden Nitrofuran-Abbauprodukte in Produkten mit Geflügelfleisch aus mehreren chinesischen Schlachtbetrieben festgestellt; die Stichproben aus anderen Ländern (Deutschland, Frankreich, Ungarn) waren negativ. Aufgrund dieser Resultate wurden die betroffenen Betriebe gesperrt; weitere Untersuchungen werden zeigen, ob sich das Problem auf China bzw. auf Geflügel beschränkt.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben die Importeure informiert und aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die betroffene Ware nicht in den Verkehr gelangt. Der kantonale Vollzug wird diese Massnahmen stichprobeweise überprüfen, die Analysekapazitäten für die neue Methode schaffen und die amtlichen Kontrollen auf dem Gebiet der Nitrofurane und ihrer Abbauprodukte verstärken. Das BAG führt auf den 13. August 2002 einen Grenzwert für Nitrofurane und deren Abbauprodukte ein. Die Bundesämter werden bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wieder informieren.

Nitrofurane sind Antibiotika, die in der Humanmedizin kurzzeitig therapeutisch verwendet werden. Da sie aber in Langzeit-Versuchen mit Labortieren zu Erbgutschädigungen und Tumoren geführt haben, ist ihr Einsatz bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in der Schweiz und in den nach der Schweiz exportierenden Ländern verboten.


Adresse für Rückfragen

BAG: Urs Klemm, Vizedirektor, Tel. 031 322 95 05
BVET: Myriam Holzner, Kommunikation, Tel. 031 323 85 68


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