Schweizer Expertendelegation in Kairo

Bern, 11.05.2011 - Die Schweiz hat die Blockierung von Vermögenswerten von Personen aus dem Umfeld des ehemaligen Mubarak-Regimes in der Höhe von 410 Millionen Franken bekanntgegeben. Sollte sich erweisen, dass die blockierten Vermögenswerte unrechtmässig erworben wurden, möchte die Schweizer Regierung sie im Rah¬men der internationalen Rechtshilfe rasch an Ägypten zurückerstatten können. Eine Schweizer Expertendelegation hielt sich am 10. und 11. Mai 2011 in Kairo auf, um die ägyptischen Justizbehörden bei der Einleitung des Rechtshilfe¬verfahrens zu unterstützen.

Am 11. Februar 2011 beschloss die Schweizer Regierung gleich nach dem Sturz von Präsident Mubarak, in der Schweiz befindliche Vermögenswerte von mehreren Personen aus dem Umfeld des ehemaligen Mubarak-Regimes blockieren zu lassen. Die entsprechende Verordnung wurde rasch erlassen, damit die betroffenen Vermögens­werte nicht abgezogen und versteckt werden können, bevor die ägyptischen Behörden Zeit haben, das erforderliche Strafverfahren einzuleiten.

Dank dem effizienten Kontrollsystem der Schweizer Banken konnten die Vermögens­werte der betroffenen Personen rasch identifiziert und blockiert werden. Insgesamt wurden 410 Millionen Franken blockiert. Es handelt sich dabei nicht um eine Einziehung, sondern um eine Blockierung. Ob diese Vermögenswerte rechtmässig oder unrechtmässig erworben wurden, ist durch die Blockierung noch nicht beantwortet. Es ist Sache der ägyptischen Justizbehörden, mittels Strafverfahren zu ermitteln, ob diese Vermögenswerte unrechtmässig erworben wurden.

Die Schweiz möchte alle blockierten Vermögenswerte, deren unrechtmässige Herkunft durch die ägyptischen Behörden nachgewiesen wurde, der ägyptischen Bevölkerung möglichst rasch zurückerstatten. Sie ist bereit, im Bereich der internationalen Rechtshilfe mit den ägyptischen Behörden zusammenzuarbeiten. Der Besuch der schweizerischen Expertendelegation vom 10. und 11. Mai erfolgte vor diesem Hintergrund. Thema der Gespräche waren technische Aspekte der rechtlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten. Sie fanden in einer sehr kooperativen und konstruktiven Atmosphäre statt, und es wurde beschlossen, die Gespräche fortzusetzen.

Die Schweiz engagiert sich traditionell stark im Kampf gegen unrechtmässig erworbene Gelder und setzt sich seit Jahren für die Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten sowie für den Kampf gegen die Korruption ein. Sie hat einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, um zu verhindern, dass der Schweizer Finanzplatz als Hort für Vermögenswerte krimineller Herkunft missbraucht wird. In den letzten fünfzehn Jahren hat die Schweiz 1,7 Milliarden Schweizer Franken an die Bevölkerung von Ländern zurückerstattet, die Opfer von Korruption geworden waren – mehr als jeder andere Finanzplatz von vergleichbarer Grösse.

  


Adresse für Rückfragen

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-39108.html