Kantonale Energie-Förderprogramme: Mehr Wirkung dank Stabilisierungsprogrammen von Bund und Kantonen

Bern, 10.09.2010 - Die im Rahmen der Stabilisierungsprogramme von Bund und Kantonen beschlossenen Budgetaufstockungen haben den kantonalen Energieförderprogrammen ein aussergewöhnliches Jahr 2009 beschert. Dank der zusätzlichen Mittel stieg die Wirkung der geförderten Massnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung bedeutend an. Sie leisteten so einen wesentlichen Beitrag zu den Energie- und CO2-Zielen des Bundes. Dies zeigt die Studie zu den Wirkungen der kantonalen Förderprogramme im Jahr 2009.

Mit den Stabilisierungsprogrammen zur Stützung der schweizerischen Wirtschaft hatte das Parlament im Dezember 2008 eine Aufstockung der Kredite für Massnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung beschlossen. Davon stellte der Bundesrat für das Jahr 2009 insgesamt 80 Millionen Franken in Form von Globalbeiträgen an die Kantone bereit (2008: rund 13 Millionen Franken). Im Rahmen ihrer eigenen Konjunkturprogramme erhöhten die meisten Kantone daraufhin ihrerseits die Budgets der kantonalen Energieförderprogramme auf rund 112 Millionen Franken (2008: rund 55 Millionen Franken, inkl. Überträge aus den Vorjahren). Diese massiven Budgetaufstockungen bescherten den kantonalen Energieförderprogrammen ein aussergewöhnliches Jahr 2009.

2009 verfügten 24 Kantone über die rechtlichen Voraussetzungen für ein kantonales Förderprogramm. Insgesamt wurden 307 Millionen Franken an Fördermitteln zugesichert. Bis zum Jahresende wurden davon 115 Millionen Franken ausbezahlt (Auszahlungen 2008: 58,7 Millionen Franken). Die restlichen zugesicherten Förderbeiträge von 192 Millionen Franken gehen an Projekte, die zum Jahresende noch in Ausführung standen. Sie werden ausbezahlt, sobald die jeweiligen Projektarbeiten abgeschlossen sind.

Die Studie „Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme" bescheinigt den vom Bund unterstützten kantonalen Förderprogrammen wiederum einen sehr guten Leistungsausweis:

  • Es wurde eine energetische Wirkung von 9'100 Millionen Kilowattstunden (kWh) bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen erzielt (2008: 5'600 Millionen kWh).
  • Die Reduktion des CO2-Ausstosses betrug 108‘000 Tonnen CO2 (2008: 69'000 Tonnen CO2). Dies entspricht einer Reduktion um insgesamt 2,5 Millionen Tonnen CO2 bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen (2008: 1,5 Millionen Tonnen CO2).
  • Es wurden 445 Millionen Franken an energetischen Investitionen ausgelöst (2008: 227 Millionen Franken).
  • Die Beschäftigungswirkung betrug 2'230 Personenjahre (2008: 1'810 Personenjahre).

Wesentliche Anteile der direkten Fördermittel flossen in Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle (MINERGIE und Sanierung von Fassaden, Dächern, Fenstern, etc.) sowie in die Förderung von automatischen Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Photovoltaik-Anlagen. Gesamtschweizerisch wurde ein Wirkungsfaktor von 0,93 kWh/Rp. errechnet, d.h. pro eingesparte Kilowattstunde wurden rund 1,1 Rappen an Fördergeldern eingesetzt (2008: 0,8 Rappen pro eingesparte kWh).

Zusatzinformation: Verteilung der Globalbeiträge 2010 an die Kantone

2010 erfüllen zum allerersten Mal alle Kantone die Voraussetzungen für die Auszahlung von Globalbeiträgen. Es braucht dazu eine kantonale Rechtsgrundlage sowie ein Förderprogramm, für das der Kanton eigene Mittel in mindestens der Höhe des Globalbeitrags des Bundes bereitstellen muss.

Ab 2010 werden die Globalbeiträge an die Kantone aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert. Das Budget für 2010 beträgt 67 Millionen Franken. Die Kantone ihrerseits stellen 2010 für ihre Energieförderprogramme rund 98 Millionen Franken zur Verfügung. Diese insgesamt rund 165 Millionen Franken werden für die Optimierung der Haustechnik eingesetzt, also für Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung und Gebäudetechnik. Für Sanierungen der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fenster) stellt das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (www.dasgebaeudeprogramm.ch) zusätzlich 133 Millionen Franken zur Verfügung. Somit stehen im laufenden Jahr insgesamt rund 300 Millionen Franken aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und den Budgets der Kantone bereit. Dieses hohe Niveau an Fördergeldern soll in den nächsten 10 Jahren kontinuierlich gewährleistet sein. 

Dank diesen Fördermitteln und den harmonisierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) für einen hohen technischen Stand der energetischen Bauvorschriften leisten die Kantone jetzt und in Zukunft einen entscheidenden Beitrag zur schweizerischen Energie-, Versorgungs- und Klimapolitik. Dank ihrer nachgewiesenen guten Hebelwirkung spielen die Globalbeiträge des Bundes dabei eine wichtige Rolle.

Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie Gesuche um Finanzhilfe sind direkt an die Energiefachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Weitere Informationen dazu unter: www.dasgebaeudeprogramm.ch, www.endk.ch oder www.bfe.admin.ch/foerderung.

Das Bundesamt für Energie und die Konferenz kantonaler Energiedirektoren veröffentlichen heute die folgenden zwei Berichte:

Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 EnG: Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme - Ergebnisse der Erhebung 2009
INFRAS, Zürich: Florian Kasser, Stefan Kessler;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2010
BFE, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, Bern;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Der Bericht enthält Informationen zur aktuellen Energiepolitik in den Kantonen sowie über deren Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz.


Adresse für Rückfragen

Hansruedi Kunz, Präsident der Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Kanton ZH, Tel. 043 259 42 72
Thomas Jud, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, BFE, Tel. 031 322 56 61



Herausgeber

Bundesamt für Energie
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