Hundekurse: 40.000 brauchen Nachweis im September

Bern, 29.04.2010 - Bis Ende 2009 haben rund 5.500 Hundehaltende den Theoriekurs und rund 7.500 Hundehaltende den Praxiskurs besucht. Dies haben die zur Ausbildung von Hundetrainern anerkannten Organisationen gemeldet. Zur Zeit laufen die Ausbildungen auf Hochtouren. Im August endet die Übergangsfrist für die obligatorischen Hundeausbildungen – dann müssen insgesamt rund 40.000 Hundehaltende einen Praxiskurs besucht haben.

Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehaltende eine Ausbildung besuchen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Seit September 2008 müssen Neuhundehaltende einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Zudem müssen alle mit einem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren. Dabei gilt eine 2-jährige Übergangsfrist.

Konkret bedeutet dies: Bei Ablauf der Übergangsfrist im September müssen alle Neuhundehaltende, die seit dem 1. September 2008 einen Hund gekauft haben, mindestens einen Theoriekurs vorweisen können. Zudem müssen alle, die zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 einen Hund erworben haben, einen Praxiskurs besucht haben – dies sind rund 40.000! Ab September können die kantonalen Vollzugsbehörden einen Kursnachweis verlangen und säumige Hundehaltende büssen.

Seit Sommer 2009 werden in allen Regionen Kurse angeboten. Mittlerweile sind über 1100 Hundetrainerinnen und –trainer ausgebildet und berechtigt, die obligatorischen Kurse zu erteilen. Hundehaltende, die der Kurspflicht unterstehen, müssen sich nun dringend dafür anmelden. Gehen Sie auf www.tiererichtighalten.ch >  „HundetrainerInnen in Ihrer Region“.

Umfassende Informationen zu den obligatorischen Hundeausbildungen (Sachkundenachweis) finden Sie unter www.tiererichtighalten.ch > Hunde > Mensch und Hund > HundehalterInnen und Hunde ausbilden.


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Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96



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