Radioaktive Abfälle: Provisorische Planungsperimeter für geologische Tiefenlager festgelegt

Bern, 10.12.2009 - Im laufenden Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat der Bund die so genannten „provisorischen Planungsperimeter“ festgelegt. Sie grenzen das Gebiet ein, in dem dereinst oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager gebaut werden könnten. Gemeinden, die in den provisorischen Planungsperimetern liegen, werden in die regionalen Partizipationsprozesse eingebunden, die derzeit von Arbeitsgruppen vorbereitet werden. In diesen vorbereitenden Arbeitsgruppen werden künftig auch Vertreter benachbarter deutscher Gemeinden mitwirken.

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet und damit die Regeln und Verfahren für die Standortsuche festgelegt. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt ist dabei oberstes Ziel.

Der erste Schritt von Etappe 1 der Standortsuche erfolgte am 6. November 2008 mit der Bekanntgabe von sechs geologischen Standortgebieten. Diese wurden von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aufgrund ihrer geologischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften als Standorte für geologische Tiefenlager vorgeschlagen. Die Kantone und Gemeinden, die direkt über diesen geologischen Standortgebieten liegen, wurden seither in das Auswahlverfahren eingebunden und sind in verschiedenen Gremien des Verfahrens vertreten.

Heute ist der zweite Schritt von Etappe 1 erfolgt, indem die so genannten provisorischen Planungsperimeter festgelegt worden sind. Diese grenzen das Gebiet ein, in dem die Oberflächenanlagen eines Tiefenlagers gebaut werden könnten (z.B. Betriebs- und Administrationsgebäude, Lüftungs- und Bauschächte, Nebengebäude, Zufahrten, Schienenanschlüsse). Die provisorischen Planungsperimeter wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland aufgrund von raumplanerischen Kriterien festgelegt. Die definitive Festlegung erfolgt am Ende von Etappe 1 durch den Bundesrat.

Warum braucht es Planungsperimeter?

Im Hinblick auf Etappe 2 muss festgelegt werden, welche Gemeinden die „Standortregion" bilden und in das Mitwirkungsverfahren, die so genannte regionale Partizipation, einbezogen werden. Eine „Standortregion" setzt sich gemäss Konzeptteil zusammen aus den Standortgemeinden (Gemeinden, die ganz oder teilweise über einem geologischen Standortgebiet liegen) sowie aus den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. Mit den jetzt festgelegten provisorischen Planungsperimetern erweitert sich also die Anzahl der betroffenen Gemeinden, die in die regionale Partizipation einbezogen werden (Listen der Gemeinden und Karten: siehe Faktenblätter).

Aufbau der regionalen Partizipation

Der Aufbau der regionalen Partizipation hat in den Standortgemeinden mit der Bildung entsprechender Arbeitsgruppen bereits begonnen. In den vier grenznahen Standortgebieten (Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg) werden in diesen Arbeitsgruppen zukünftig auch Vertreter der betroffenen deutschen Gemeinden mitwirken.

Ein weiterer Schritt in Etappe 1 der Standortsuche erfolgt im Frühling 2010, wenn die provisorischen Standortregionen festgelegt werden. Zusätzlich zu den Gemeinden im Planungsperimeter kann eine Standortregion weitere Gemeinden umfassen. Diese müssen direkt an Gemeinden im Planungsperimeter angrenzen und eine besondere Betroffenheit aufweisen. Beispielsweise sind sie aus wirtschaftlicher oder touristischer Sicht eng mit den Standortgemeinden verbunden. Die definitive Festlegung der Standortregionen erfolgt ebenfalls am Ende von Etappe 1 durch den Bundesrat.

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgt in drei Etappen und wird rund zehn Jahre dauern. Danach wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligung für je einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und hochradioaktive Abfälle oder für einen Standort für alle Abfallkategorien entscheiden. Nach dem Entscheid des Bundesrats folgt die Genehmigung durch das Parlament und eine allfällige Volksabstimmung, falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird.

In der laufenden Etappe 1 wurden von der Nationalen Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra) geeignete Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien vorgeschlagen. Es sind dies: Südranden (Kanton SH), Zürcher Weinland (Kantone ZH und TG), Nördlich Lägeren (Kantone ZH und AG), Bözberg (Kanton AG), Jura-Südfuss (Kantone SO und AG) und Wellenberg (Kantone NW und OW). Die drei Standortregionen Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg kommen sowohl für Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle als auch für Lager für hochradioaktive Abfälle oder für ein so genanntes Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien) in Frage. Zu den Vorschlägen der Nagra werden derzeit sicherheitstechnische Gutachten erstellt. Nach Vorliegen aller behördlichen Gutachten erstellt das BFE einen Ergebnisbericht mit Standortkarten und Begleittexten. Dieser wird in eine dreimonatige breite Anhörung bei Kantonen, Nachbarstaaten, Parteien und Organisationen geschickt und dem Bundesrat voraussichtlich Mitte 2011 zum Entscheid vorgelegt.

In Etappe 2 werden die in Etappe 1 identifizierten Standortgebiete auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie eingeengt, indem neben den sicherheitstechnischen auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte umfassend geprüft werden. In dieser Etappe steht die regionale Partizipation, das heisst der Einbezug der Bevölkerung und der Gemeinden der betroffenen Regionen, im Vordergrund.

In Etappe 3 werden die verbleibenden Standorte vertieft untersucht und die sicherheitstechnischen und geologischen Kenntnisse dieser Standorte zum Beispiel durch Sondierbohrungen weiter vertieft. Ebenso werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen genau untersucht und mögliche Formen der Abgeltung geregelt. Am Ende von Etappe 3, in rund 10 Jahren, reicht die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager ein.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Michael Aebersold, Leiter Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle BFE, 031 322 56 31



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