Umsetzung der Rückführungsrichtlinie: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 05.06.2009 - Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie und zu den damit zusammenhängenden Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und im Asylgesetz (AsylG) eröffnet.

Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet.

Das Ziel der Rückführungsrichtlinie besteht in einer Mindestharmonisierung der Verfahren bei illegal anwesenden Personen aus Nicht-Schengen-Staaten (Drittstaaten). Sie enthält Vorschriften über den Erlass von Wegweisungsverfügungen, die Inhaftierung zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs, die Ausschaffung sowie den Erlass von Einreiseverboten.

Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine Anpassung des AuG und des AsylG. Kantonale Ausführungsbestimmungen zum Ausländer- und Asylgesetz, insbesondere zu den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, welche den Grundsätzen der Rückführungsrichtlinie nicht entsprechen, müssen ebenfalls angepasst werden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen das AuG. Anpassungen sind in den Bereichen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen sowie Ausschaffung und Zwangsmassnahmen notwendig. Insbesondere muss die formlose Wegweisung grundsätzlich durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die maximale Haftdauer aller Haftarten. Nach geltendem Recht beträgt diese 24 Monate. Neu soll die Haft noch bis zu einer Maximaldauer von 18 Monaten verlängert werden können.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. September 2009.


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