50. Sitzung der Internationalen Schiffahrtskommission für den Bodensee

Bern, 21.05.1999 - Die internationale Schiffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) trat am 19./20. Mai 1999 in Rorschach zu Ihrer 50. Sitzung zusammen. Sie konnte mit Befriedigung feststellen, dass seit kurzem ein Aussenbordmotor niedriger Leistung auf dem Markt verfügbar ist, der die Stufe 1 der Abgasvorschriften für den Bodensee erfüllt. Die Kommission beschloss deshalb, dass spätestens ab dem 1. September 1999 eine modifizierte Ausnahmeregelung gelten soll, welche Motoren mit einer Nennleistung von weniger als 3kW vom Anwendungsbereich der BSO-Abgasverordnung nicht mehr ausschliessen.

Die gesamte Ausnahmeregelung gilt somit neu wie folgt:

  • Das Ziel der vollständigen Umsetzung der Stufe 2 der Abgasvorschriften für den Bodensee wird aufrecht erhalten
  • Bei Neuzulassungen von Schiffen mit neuen Innenbordmotoren gilt die Stufe 2 uneingeschränkt

Bei Neuzulassungen von Schiffen mit neuen Aussenbordmotoren gilt weiterhin eine Zwischenlösung:

  • Motoren mit einer Nennleistung bis zu 30 kW müssen mindestens die Anforderungen der Stufe 1 erfüllen, für stärkere Motoren ist die Grenzwertstufe 2 massgeblich.

Mit dem Altbestand von Motoren ist folgendermassen zu verfahren: 

  • Beim Austausch von Innenbordmotoren muss mindestens Stufe 1 erreicht werden, sofern Stufe 2 nicht machbar ist.
  • Beim Austausch von Aussenbordmotoren gilt die gleiche Regelung wie für Neuzulassungen.

Die ISKB wird darauf zurückkommen, wenn im entsprechenden Nennleistungsbereich Motoren verfügbar sind, welche die Stufe 2 erfüllen.


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