Georgien: Rückkehrhilfeprogramm

Bern-Wabern, 26.01.2006 - Das Bundesamt für Migration (BFM) startete am 15. Januar 2006 ein Rückkehrhilfeprogramm für Georgien, um die freiwillige Rückkehr zu fördern und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Dieses neue Programm ist auf den 31. Dezember 2007 befristet und richtet sich an Staatsangehörige von Georgien, die vor dem 1. Januar 2006 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben.

Die Schweiz hat mit Georgien am 11. April 2005 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Im Abkommen wurde auch ein Programm zur Erleichterung der gesellschaftlichen und beruflichen Wiedereingliederung von georgischen Staatsangehörigen vereinbart. Im Rahmen der Umsetzung dieses Abkommens hat das Bundesamt für Migration (BFM) im Einvernehmen mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und World Vision International (WVI) ein länderspezifisches Programm entwickelt.

Das BFM will mit diesem Rückkehrhilfeprogramm die freiwillige und dauerhafte Rückkehr von georgischen Staatsangehörigen nach Georgien fördern. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit der DEZA, der IOM und WVI umgesetzt. Es richtet sich an rund 450 georgische Staatsangehörige, die ihr Asylgesuch vor dem 1. Januar 2006 eingereicht haben und in ihre Heimat zurückkehren wollen.

Zur Unterstützung der Wiedereingliederung in Georgien wird eine finanzielle Hilfe von CHF 2'000.— pro erwachsene und CHF 1'000.— pro minderjährige Person ausbezahlt. Um die berufliche und soziale Wiedereingliederung zu erleichtern, sieht dieses Rückkehrhilfeprogramm zusätzlich zur finanziellen Hilfe vor, individuelle Projekte oder eine Ausbildung mit bis zu maximal CHF 5'000.— zu unterstützen. Im weiteren sind auch, falls nötig, Massnahmen zur Betreuung bei psychischen und sozialen Problemen sowie medizinische Hilfe vorgesehen.

In den Programmleistungen eingeschlossen sind zudem die Rückkehrberatung in der Schweiz, die Reiseorganisation und die Unterstützung der Reisepapierbeschaffung.

Interessierte Personen können sich für weitere Informationen mit der Rückkehrberatungsstelle ihres Wohnkantons in Verbindung setzen.

Das Programm läuft vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007.


Adresse für Rückfragen

Dominique Boillat, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 325 98 80


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Staatssekretariat für Migration
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