Aktivitäten der PKK in der Schweiz – Bundesrat beschliesst Massnahmen

Bern, 05.11.2008 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch konkrete Massnahmen beschlossen, welche die Aktivitäten der PKK und ihr nahe stehender Organisationen einschränken. Der Bundesrat verurteilt die in den vergangenen Wochen in der Schweiz verübten Anschläge gegen Personen und Einrichtungen mit türkischem Hintergrund aufs Schärfste. Er lehnt Gewalt als politisches Mittel im Rechtsstaat ab. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen soll eine Eskalation der Gewaltausübung in der Schweiz verhindert werden.

Seit Mitte Oktober 2008 wurden in der Schweiz insgesamt über ein Dutzend Anschläge namentlich gegen türkische Cafés, Vereinslokale und Reisebüros verübt. Es handelte sich vorwiegend um Brandanschläge. Eine Person erlitt dabei schwere Brandverletzungen. Vergleichbare Anschläge wurden auch in anderen europäischen Ländern verübt.

Diverse Bekennungen im In- und Ausland sowie weitere Anschlagsdrohungen lassen inzwischen den Schluss zu, dass die Vorfälle der PKK und ihr verwandten Organisationen zugeordnet werden müssen. Die gewalttätigen Aktivitäten und Protestaktionen stehen im Zusammenhang mit der angeblichen Misshandlung des in der Türkei inhaftierten Kurdenführers Abdullah Öcalan und der verstärkten Militärintervention der türkischen Armee gegen die Kurden im Nordirak in den vergangenen Wochen.

Der Bundesrat verurteilt die in der Schweiz verübten Anschläge aufs Schärfste. Die Ereignisse der letzten Wochen im In- und Ausland sowie aktuelle Drohungen haben ihn bewogen, die bisherigen Massnahmen gegen die Anwendung von Gewalt und gegen die finanzielle Unterstützung von Gewaltaktivitäten im Ausland von der Schweiz aus zu verstärken.

Der Massnahmenkatalog umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • In Anwendung der Bundesverfassung (Artikel 184 Absatz 3) verbietet der Bundesrat die Sammlung von Geldern in der Schweiz anlässlich von spezifischen kurdischen Feierlichkeiten im November 2008, soweit diese Gelder nicht klar humanitären Zwecken dienen. Gelder zu humanitären Zwecken sollen nur gesammelt werden dürfen, wenn sie in Stiftungen eingebracht werden, welche die humanitäre Hilfe als ausschliesslichen Stiftungszweck haben. Solche Stiftungen sollen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht unterstellt werden.
  • In Bezug auf kurdische Veranstaltungen in der Schweiz, die nach dem November 2008 stattfinden und anlässlich derer wiederum Geldsammlungen durchgeführt werden könnten, hat der Bundesrat das EJPD angewiesen, ihm spezifische Anträge zum Beschluss über weitere Geldsammelverbote zu unterbreiten.
  • Das offensichtliche Gewaltpotential dieser Gruppierungen soll auch im Rahmen der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen und in Einbürgerungsverfahren, aber auch hinsichtlich von Ausweisungen stärker mitberücksichtigt werden.
  • Das EJPD wird im Namen des Bundesrates die Kantone einladen, namentlich im Hinblick auf die Erteilung von Kundgebungsbewilligungen der neuen Lage und dem vorhandenen Gewaltpotential PKK-naher Organisationen Rechnung zu tragen und Bewilligungen entsprechend restriktiv zu erteilen.
  • Die Kantone sollen zudem eingeladen werden, ihre Informationsbeschaffungs- massnahmen über die Aktivitäten der PKK und verwandter Organisationen zu intensivieren.
  • Darüber hinaus hat der Bundesrat auch die Prüfung des Erlasses einer Verordnung in Auftrag gegeben, mit welcher Vermögenswerte, mit denen gewaltextremistische Aktivitäten finanziert werden sollen, eingezogen werden können.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesen Massnahmen eine Eskalation der Gewaltausübung in der Schweiz vermieden werden kann. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Schweiz von Organisationen, die im Ausland gewaltextremistische Aktivitäten unternehmen, als Rückzugsraum und für Geldsammlungen missbraucht wird.

Der Bundesrat will, dass Sicherheit und Ordnung, aber auch ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen gewährleistet sind.


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