HSK erteilt ZWILAG die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle

Bern, 18.06.2001 - Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte heute (18. Juni 2001) der ZWILAG, der Betreiberin des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen, die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente.

Bau und Betrieb der freigegebenen Lagerhalle sowie weiterer Anlagenteile wurden vom Bundesrat am 21. August 1996 bewilligt. Die Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen des Zentralen Zwischenlagers, also die Konditionierungsanlage und den Verbrennungsofen, wurde am 6. März 2000 erteilt. Die Bewilligungen enthalten Auflagen, die teilweise vor Beginn der Einlagerung radioaktiver Abfälle, teilweise während der ganzen Betriebsdauer zu erfüllen sind. Die HSK hat zu prüfen, ob die Bedingungen und Forderungen der Auflagen durch die Betreiberin beachtet wurden. Sind die Auflagen erfüllt, dann erteilt sie die Freigabe. Bestimmungen in den Auflagen betreffen u.a. das Vorliegen eines aktualisierten Sicherheitsberichtes, die Installation eines Systems zur Überwachung der Dichtheit der eingelagerten Behälter und die Inbetriebnahme von Messsystemen zur Überwachung der Abgaben radioaktiver Stoffe über das Abwasser und die Abluft an die Umwelt.

Vor einer Freigabe versichert sich die HSK auch, dass die gebaute Anlage, die Betriebsorganisation und die betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen den Angaben im Sicherheitsbericht, den Gesuchsunterlagen und den Forderungen und Hinweisen in den HSK Gutachten entsprechen. Demzufolge hatte die ZWILAG die notwendigen Betriebsdokumente und Verfahrensvorschriften auszuarbeiten, die Funktionstests für die Einrichtungen durchzuführen und ein Konzept für die Ausbildung des Betriebspersonals zu erstellen.

Ein Hinweis im Gutachten der HSK vom Dezember 1995 besagt, dass alle Funktionen innerhalb der Organisation durch eine ausreichende Zahl kompetenter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfüllt werden müssen. Die HSK hat für die Freigabe des Betriebes darauf bestanden, dass eine genügend grosse und kompetente Mannschaft zur Verfügung steht. Bei der Prüfung der Eigenschaften der für eine Einlagerung vorgesehenen Transport- und Lagerbehälter stellte die HSK fest, dass die Angaben im Sicherheitsbericht zu den Temperaturen der Behälter mit der Realität nicht mehr übereinstimmten. Vor einer Freigabe hat die HSK daher verlangt, dass ZWILAG geeignete Massnahmen ergreift oder die Eignung der Hallenstrukturen für die höheren Temperaturen nachweist. Letzteres wurde gemacht.

Die HSK hat sich auf Grund der eingereichten Unterlagen, weiterer von ihr verlangter Nachweise und eigener Inspektionen davon überzeugt, dass die Auflagen der Betriebsbewilligung und die Forderungen und Hinweise aus den HSK-Gutachten erfüllt sind. Die Fragen zum Personalbestand und den Behältertemperaturen konnten gelöst werden. Die HSK hat daher die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle für hochaktive Abfälle (abgebrannte Brennelemente, Kokillen mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, Abfälle aus dem ehemaligen Versuchsatomkraftwerk Lucens) am 18. Juni 2001 erteilt. Die Einlagerung eines jeden Behälters erfordert weiterhin eine Freigabe durch die HSK. Es ist vorgesehen, dass die erste Anlieferung eines Behälters mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Leibstadt Anfang Juli erfolgt.



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