Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut tritt am 27. April 2008 in Kraft

Bern, 24.04.2008 - Der Schweizer Bundesrat hat im Oktober 2006 mit der italienischen Regierung eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut unterzeichnet. Dabei handelt es sich um die erste Vereinbarung, die die Schweiz gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz zur Sicherung des kulturellen Erbes abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung tritt am 27. April 2008 in Kraft. Damit werden neue Modalitäten für die Einfuhr von Kulturgütern aus Italien rechtswirksam.

Die bilaterale Vereinbarung hat zum Ziel, den rechtswidrigen Handel mit Kulturgütern zwischen der Schweiz und Italien zu verhüten. Sie dient dem Schutz des italienischen und schweizerischen Kulturerbes. Die Vereinbarung findet in erster Linie Anwendung auf archäologische Objekte.

Die Vereinbarung regelt, unter welchen Voraussetzungen die Einfuhr von Kulturgut in das Hoheitsgebiet einer der beiden Vertragsparteien rechtskonform ist. Bei der Einfuhr ist den Zollbehörden nachzuweisen, dass die Ausfuhrbestimmungen des anderen Vertragsstaats beachtet wurden. Den Zollbehörden sind die erforderlichen Ausfuhrbewilligungen vorzulegen. Die Vereinbarung bestimmt zudem die Modalitäten der Rückführung eines Kulturguts, das rechtswidrig eingeführt worden ist. Schliesslich enthalten die Vereinbarungen verschiedene Bestimmungen zur Zusammenarbeit der Schweiz und Italien bei der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.

Der Bundesrat hat bereits weitere Vereinbarungen mit Peru (Dezember 2006) und Griechenland (Mai 2007) unterzeichnet. Diese treten in den kommenden Monaten in Kraft. Weitere Vereinbarungen mit Staaten, die die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ratifiziert haben, sind in Vorbereitung. Für die Umsetzung und den Vollzug der Vereinbarungen sowie des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes ist die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer beim Bundesamt für Kultur zuständig.


Adresse für Rückfragen

Yves Fischer, Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer, BAK
Tel. 031 323 86 75



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-18481.html