Eigeninteresse und Gemeinwohl in der Politik

Bern, 01.03.2008 - Bundesrat Moritz Leuenberger anlässlich der Emeritierung von Prof. Peter Forstmoser, Aula Universität Zürich, 1. März 2008

Vom Eigeninteresse ...

Wie viele von Ihnen hier im Saal begann ich vor ungefähr vierzig Jahren in diesem Gebäude, den eigenen Horizont auszuloten, und stets strebte ich nach dem grösseren Horizont Peter Forstmosers, der allein schon deswegen viel weiter reichte, weil er als Assistent wirkte und also uns Studenten ein Vorbild war.

In einem Seminar beschäftigten wir uns damals mit der Totalrevision der Bundesverfassung und suchten für deren Präambel nach einem Begriff für das Gemeinwohl. Das ergab epische Diskussionen darüber, was das Gemeinwohl sei. Wir kupferten eifrig ab, was dazu über Jahrtausende philosophiert und politisiert wurde. Die scheinbar viel einfachere Frage aber, was denn das Einzelinteresse sei, blendeten wir damals aus. (Dieser Frage widmeten wir uns dann später in unseren Berufen umso intensiver.)

Was ist das Einzelinteresse? – Es besteht jedenfalls nicht einfach darin, was jeder Einzelne gerade als sein unmittelbares Bedürfnis empfindet.

Besteht mein Einzelinteresse bloss darin, dass ich selber heute genügend zu Essen kriege? Oder besteht es nicht auch darin, dass ich morgen noch genügend zum Leben haben werde? Und besteht es nicht auch darin, dass meine Kinder übermorgen noch eine dauernde und sichere Ernährungsgrundlage haben werden? Gehört es nicht auch zu meinem eigenen Interesse, Äcker, Wälder und Gewässer nur soweit zu nutzen, dass sie meinen eigenen Nachkommen auch als Lebengrundlage dienen können? Und besteht darüber hinaus mein eigenes Interesse nicht auch darin, dass andere Menschen ebenfalls genug zu essen haben, damit es nicht zu Migration und Konflikten um Nahrung kommt?

Diese so umfangreich verstandenen Interessen kann ich alleine nicht wahren. Je längerfristig wir unser eigenes Interesse umschreiben, je weiter wir es fassen, desto eher brauchen wir Regeln, die auch für andere gültig, also allgemeingültig sind: Wir sind auf eine gemeinsame Moral oder auf staatliche Normen angewiesen, die wir zur Sicherung unserer eigenen Anliegen anstreben.

Wir können den Satz aus der Dreigroschenoper daher drehen und feststellen: „Nach dem Fressen kommt die Moral".

Je weiter wir schauen, je grösser wir den Horizont unseres Denkens abmessen, desto nachhaltiger verstehen wir unser eigenes Wohl. Das war auch ein Grund, dass die Swiss Re, durch Klimaschäden direkt betroffen, und ihr Verwaltungsrat Forstmoser den Umweltministern aus aller Welt für die Vorbereitung des Klimagipfels von Nairobi das Tagungszentrum in Rüschlikon zur Verfügung stellte (und das Risiko in Kauf nahm, dass dort die Idee einer weltweiten CO2-Abgabe geboren wurde).

... zum Gemeinwohl ...

Theorien

Diese Geste der Swiss Re und die tiefe Verbeugung Peter Forstmosers vor jedem Umweltminister wäre von den Philosophen der griechischen Antike zweifellos gelobt worden, diese hatten nämlich klare Vorstellungen über das Gemeinwohl.

Bei Aristoteles und Platon besteht es darin, dass der Bürger nicht nur danach fragt, was dem eigenen Haushalt nützt, sondern vor allem und zuerst, was der Polis als ganzes zuträglich ist. Wer sich allein auf die privaten Interessen konzentrierte und die politischen Angelegenheiten vernachlässigte, galt ganz einfach als unbrauchbar.

Spass und Fun als primärer Lebenszweck galten als verwerflich, ebenso blosser Kommerz, das simple dealen. So hatte denn die im Circus Maximus aufgeführte Plebsnummer „Comercium aut non comercium" in den Amphitheatern der verantwortungsvollen griechischen Demokratie keine Chance. (Bis heute gibt es denn auch keine deutsche Übersetzung der Show, nur eine englische ...)

Das Gemeinwohl war ein religiös bestimmter Begriff und blieb dies bis zur Aufklärung. John Locke, Rousseau oder Kant mit seinem kategorischen Imperativ leiteten ein, was sich in der Moderne vollends durchsetzte: Die Vernunft trat an die Stelle des Göttlichen.

Für uns ist die gute Ernte ist nicht mehr eine Folge hingebungsvoller Gebete, sondern das logische Ergebnis wissenschaftlichen Landbaus. Die Naturkatastrophe ist nicht mehr eine Rache der Götter oder Gottes, sondern eine Folge falscher Planung, unterlassener Schutzbauten und Dämme.

Das gilt auch für die Frage der sozialen Verhältnisse: In der griechischen Polis unterschied man zwischen freien und unfreien Bürgern. Die Einteilung der Bürger in Kasten wurde als Abbild einer göttlichen Ordnung erklärt. Heute verstehen wir uns selbst als Produzenten der sozialen Ordnung. Wir bemühen uns, sie „vernünftig" zu ordnen, nämlich nachhaltig und stabil. Deswegen bekämpfen wir Armut und streben Gleichheit an. Dass weltweit und selbst in den westlichen Wohlstandsgesellschaften immer noch viele Menschen unter oder an der Armutsgrenze leben, stellt ein Konfliktpotential dar, wie die Unruhen in den Vorstädten von Paris zeigen.

Deswegen setzt die Präambel der Bundesverfassung das Ziel für das Allgemeinwohl: „Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl des Schwachen". Derselben Überzeugung folgen die Millennium Goals der UNO.

Wir versuchen also heute, das Gemeinwohl rational zu definieren. Gibt es eine aussagekräftige Definition? – Kaum. Wollen wir es begrifflich fassen, entwindet es sich uns, entschlüpft es uns zwischen den Händen wie ein glitschiger Fisch.

und die Praxis

Wir wollen uns ihm daher empirisch, d.h. innerhalb des eigenen Erfahrungshorizontes nähern.

Der Eintritt in das Berufsleben hat den Horizont von uns Studenten und Assistenten etwas verändert – ob auch geweitet, sei einmal dahingestellt – und so veränderte sich meine Auffassung mit jeder beruflichen Veränderung aufs Neue.

Als junger Rechtsanwalt war ich zutiefst überzeugt davon, dass es ein Menschenrecht sei, in jedem Rechtsfall bis vor Bundesgericht zu gelangen, auch – und ganz besonders – bei Bussen gegen Tramführer, die unter dem Aspekt des Gemeinwohles per se ungerecht waren.

Als Regierungsrat sah ich das schon etwas anders und beschränkte die Kognitionsbefugnis des Zürcher Kassationsgerichtes – natürlich unter dem Aspekt des Gemeinwohles.

Heute, als Bundesrat, will ich dem Parlament vorschlagen, im öffentlichen Beschaffungswesen die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels generell zu verweigern, damit vor allem grosse und teure Bauprojekte nicht jahrelang blockiert werden können. Und auch das unter dem Aspekt des Gemeinwohles.

Hat sich mein Horizont während der Jahre geweitet oder verengt? Vielleicht wirft mir ja eine kommende Juristengeneration vor, bloss Einzelinteressen vertreten und darauf hingewirkt zu haben, die Eröffnung des Gotthardbasistunnels noch als amtierender Verkehrsminister erleben zu dürfen.

Wir sehen eine Parallele zur Umschreibung des Einzelinteresses:

Je enger der Horizont, desto unmittelbarer wird Partikulärinteresse als Gemeinwohl verstanden. Wir sprechen deshalb von der Froschperspektive. Wie eng aber seine Perspektiven sind, kann der Frosch gar nicht realisieren. Brechen wir also nicht einfach den Stab über ihn.

Auch wir haben, jeder für sich, unsere Perspektiven und definieren das Gemeinwohl nach ihnen. Wir sind alle Frösche und quaken in unseren Tümpeln.

Lassen wir also Milde walten,

  • wenn im Nationalrat die Eigentümerin einer Baumaschinenimportfirma sich gegen Partikelfilter wehrt und auf die Frage nach ihrer Interessenbindung meint, sie habe keine solche – eine Kleinigkeit bringt sie wohl doch durcheinander, nämlich Partikulärinteressen und Partikelinteressen.

Lassen wir Milde walten,

  • wenn mit echter Überzeugung stets repetiert wird: „Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es dem Lande gut.".

Wir wollen Milde walten lassen, denn wo endet unser eigener Horizont?

Aus dem gleichen Grund wollen wir auch absehen von Motiv- oder Gesinnungsforschung, denn sie führt direkt zur politischen Inquisition.

Bsp.

  • Mir wurde vorgeworfen, meine Umweltpolitik nicht aus echter Liebe zur Natur zu betreiben, sondern aus purem Opportunismus. Es entspann sich eine öffentliche Diskussion um meine wahren Motive: „Er ist ein Städter und liebt die Kultur, also kann er die Natur gar nicht lieben wie wir vom Land", befand eine Nationalrätin. „Hat man ihn schon mal einen eindeutigen Beweis erbringen sehen wie Ogi, der öffentlich Eier kochte? Nein, er liebt die Natur nur zum Schein", war ein anderer kerniger Vorwurf.
  • „Er ist kein echter Sozialdemokrat" oder kein „wahrer Bürgerlicher mehr" sind andere Gesinnungsurteile, die wir aus der täglichen Politik kennen.

Die Abgrenzung zwischen Einzel- und Allgemeininteresse ist nicht immer einfach und nur schwierig zu objektivieren.

  • Die Mitglieder des Zentralrates der SRG, die zugleich Parlamentarier waren, waren bei der Beratung des RTVG guten Glaubens, die Interessen der SRG seien automatisch auch die öffentlichen Interessen – gewiss ein Kurzschluss, doch nicht ganz so kurz wie der von all denen, welche glauben, ihr jeweiliges Lokalfernsehen sei die Erlösung der Welt.
  • Ist denn eigentlich Patentschutz ein Einzelinteresse der Pharmaindustrie? Dient es dem Interesse der Forschung und Innovation, also der Allgemeinheit? – Oder schadet er nicht den Interessen der Entwicklungsländer mit ihren Gesundheitsproblemen? Ist der Patentschutz Partikular- oder Allgemeininteresse?

Bedenken wir: Auch wer aus Eigeninteresse handelt, kann Wertvolles für das Gemeinwohl leisten. Auch wer Einzelhilfe leistet, um damit Ansehen zu gewinnen, erbringt eben doch eine Tat für die Allgemeinheit.

Bezeichnenderweise appellieren wir an egoistische Interessen, wenn wir das Gemeinwohl anrufen:

Wir bekennen nicht: „Erneuerbare Energien sind zu fördern, weil der Mensch die Erde nicht ausbeuten darf." Wir argumentieren: „Technologien für die Förderung von Erneuerbaren sind export- und gewinnträchtig".

Wir bekennen nicht: „Der dritten Welt ist aus Menschlichkeit zu helfen." Wir argumentieren: „Damit sich nicht Flüchtlingsströme in unser Land ergiessen, müssen wir in anderen Kontinenten helfen."

Das heutige demokratische System orientiert sich nicht an einem abstrakten Gemeinwohl, sondern an verschiedenen handfesten Interessen. Diese Interessen treffen in den Verfahren und Abläufen der demokratischen Meinungsbildung aufeinander.

So sind denn Checks and balances an die Stelle von Rousseaus volonté générale getreten. Wir lassen uns leiten von den vielen verschiedenen Interessen in unserer Gesellschaft. Diese konsolidieren sich in einem Kompromissverfahren zum demokratisch legitimierten Allgemeininteresse.

....und vom Gemeinwohl zum Einzelinteresse....

So ist denn heute Gemeinwohl also nichts Absolutes, sondern notwendigerweise etwas Offenes, das Ergebnis eines stetigen Prozesses, nämlich des demokratischen Verfahrens und der öffentlichen Kommunikation.

Das führt dann zu den bekannten politischen Zielkonflikten:

  • Persönlichkeitsschutz, Datenschutz auf der einen Seite, Sicherheitskontrollen im Flugverkehr, Handyregistrierung auf der anderen Seite;
  • Geschäftsgeheimnis, Bankgeheimnis, die Freiheit, eine Stiftung zu gründen auf der einen Seite und die Aufgaben des Staates und ihre Finanzierung auf der anderen Seite:

Wie bezahlen wir die Infrastrukturen Erziehung und Energie, Schule und Strasse, Bildung und Breitbandanschlüsse?

Mit Steuern, die bezahlt und eingetrieben werden müssen!

Und so ist denn der Horizont eines Finanzministers immer ein anderer als der eines Infrastrukturministers.

Wie soll aber entschieden und begründet werden, welcher dieser beiden Horizonte der angemessene ist, welche Gemeinwohlaspekte Vorrang vor den anderen haben?

Und wie entscheiden wir, wenn verschiedene Gemeinwesen verschiedene Prioritäten setzen? Eine Bundesrepublik und ein Fürstentum?

Welche Autonomie und welche Souveränität ist unter dem Aspekt des Gemeinwohls höher zu gewichten?

...auf dem Pfad der Demokratie .....

Die Austragung dieses Zielkonfliktes ist wie gesagt ein Prozess und folgt keinem Schema.

In der Demokratie ist die Frage des Gemeinwohls nicht einfach eine quantitative Frage des Mehrheitsentscheides, sondern in erster Linie eine Frage der Qualität:

  • der Qualität der demokratischen Verfahren und, damit eng verbunden,
  • der Qualität der öffentlichen Kommunikation.

Idealerweise produziert das demokratische Verfahren einen Konsens, d.h. die Interessen werden so lange abgeglichen, bis eine Lösung gefunden ist, die alle akzeptieren können. Doch das ist eine Illusion. Wenn kein Konsens gefunden wird, muss ein Mehrheitsentscheid gefällt werden.

Selbst wenn dieser Mehrheitsentscheid demokratisch legitimiert ist, entbindet er nicht von der Diskussion, ob er gut ist oder schlecht.

Er muss gegenüber den unterlegenen Minderheiten so rechtfertigt werden können, dass diese sich damit abfinden können. Damit ist bereits gesagt, dass der demokratische Prozess, der zum Entscheid führt, so organisiert werden muss, dass die Minderheiten ihre Interessen und Argumente einbringen können.

Dies wollen unsere langwierigen Verfahren mit Vernehmlassungen, Konsultationen, Kommissionsberatungen und Differenzbereinigungsverfahren erreichen.

Auch diese Verfahren sind aber nicht für alle Ewigkeiten in Stein gemeisselt, sondern sie werden stets modifiziert.

Aus dieser Perspektive liesse sich Gemeinwohl auch umschreiben als Ergebnis eines permanenten Ringens für das Richtige in einer Gemeinschaft.

In diesem Ringen bringt sich der Einzelne mit seinen eigenen Interessen ein und so switchen wir wieder zum Einzelinteresse:

... zur Fusion des Glücks mit dem Gemeinwohl

Der Inbegriff aller Einzelinteressen ist zweifellos das Glück.

Dieser Begriff ist objektivierbar: An vielen Universitäten gibt es Lehrstühle für Glücksforschung und wir kennen daher die Glücksvorstellungen der Menschen. Sie variieren je nach Kulturkreis, aber im grossen Ganzen ergeben sich folgende Ansprüche und in folgender Reihenfolge:

  • Vermeidung von Unglück und Unglücksfällen
  • Gesundheit
  • Liebe
  • Wohlstand
  • Freiheit
  • Gleichheit und Chancengleichheit
  • politische Stabilität
  • gegenseitiges Vertrauen

Das sind zum grossen Teil Anliegen, die der Staat organisieren kann und auch organisiert, sei es mit öffentlichem, sei es mit privatem Recht.

Der Staat will Glück ermöglichen und die nötigen Bedingungen dafür schaffen. Das stand ausdrücklich in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und auch in der Schweizerischen Bundesverfassung steht das indirekt: Die Anzahl Bundesratsmitglieder entspricht der Glückszahl sieben.

Wenn der Staat die Voraussetzungen schaffen muss, dass die Menschen ihr Glück erlangen können, soll er den Bürgern auch aufzeigen, was er, der Vertreter der Gemeinschaft, unter Glück versteht.

Der Staat setzt nur die Rahmenbedingungen, damit die Einzelinteressen wahrgenommen werden können, er darf den Bürgern das Glück natürlich nicht definieren oder es ihnen gar aufzwingen. Das tun nur totalitäre Staaten.

Der Staat darf aber und soll auch zeigen, dass es eine innere Befriedigung, ja ein Glücksgefühl sein kann, Verantwortung zu übernehmen, für andere da sein zu können, sich für die Gemeinschaft einzusetzen.

Immer wieder wird Verantwortung als eine Last bezeichnet. Das stimmt nicht. Schon Kinder übernehmen gerne Verantwortung; sie möchten auf ein anderes Kind aufpassen dürfen, kochen oder ein Tier pflegen. Wie viele Menschen sind erfüllt, wenn sie anderen Menschen helfen können.

Ohne die Freiwilligenarbeit könnten unsere Gemeinschaften wohl kaum existieren. Das gilt für den Einsatz bei Spitex genauso wie für die Finanzierung ganzer Schulen in Afrika und Südamerika.

Ohne Freiwilligenarbeit wären aber auch viele aktive Menschen unglücklich, weil sie sonst keinen relevanten Beitrag für die Gemeinschaft erbringen könnten.

Zum selben Schluss kommt auch die Schweizerische Bundesverfassung als Ergebnis eines jahrzehntelangen demokratischen Prozesses. Sie will, dass sich alle Personen für das Wohl der Gesellschaft einsetzen.

So kann ich denn am selben Ort, wo wir schon vor einigen Jahrzehnten unsere Horizonte zu weiten versuchten, feststellen: Unsere Bundesverfassung, mittlerweile tatsächlich total revidiert und mit einer schönen Präambel versehen, vereint Einzelinteressen mit dem Gemeinwohl.

Ich muss allerdings relativieren: Ich komme zu diesem Schluss innerhalb meines derzeitigen Horizontes, der mir als aktivem Bundesrat zur Verfügung steht.

Peter Forstmoser emeritiert nun und wird daher, wie schon damals, einen viel weiteren Horizont zur Verfügung haben. Er war und bleibt eben ein Vorbild.


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