Festsetzung von Wiederverkaufspreisen - Weko eröffnet Untersuchung im Bereich professioneller Schneidewerkzeuge
Bern, 29.01.2008 - Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Kenntnis vom Bestehen einer vertikalen Vereinbarung zwischen den Unternehmen Felco SA und Landi Schweiz AG erhalten.
Aus diesem Grund hat die Weko hat am 7. Januar 2008 eine Untersuchung gegen die beiden Unternehmen eröffnet. Die in Frage gestellte Vereinbarung sah für das Jahr 2007 die Festsetzung eines Mindest-Wiederverkaufspreises für gewisse Werkzeuge vor, welche durch Felco hergestellt werden.
Felco, ein neuenburgisches Familienunternehmen, ist Leader bei Gartenscheren und Drahtseilscheren für den professionellen Gebrauch. Landi ist ein Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Sektor Landwirtschaft und Non Food. Die Unternehmung, eine Tochtergesellschaft der Fenaco-Gruppe, kauft Qualitätsgüter als Grossistin ein, die sie anschliessend über die Landi Verkaufsstellen schweizweit vertreibt werden.
Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die zwischen den Unternehmen geschlossene Vereinbarung das Kartellgesetz verletzt.
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