Die Schweiz und die USA - tragfähige Beziehungen der Sister Republics

Bern, 20.06.2005 - Referat von Bundesrat Hans-Rudolf Merz; Swiss-American Chamber of Commerce; Annual General Meeting 20. Juni 2005 in Zürich

Sehr geehrte Frau Botschafterin
Sehr geehrter Herr Botschafter
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Schweiz und die Vereinigten Staaten pflegen auf verschiedenen Ebenen sehr enge Beziehungen:

  • Über 70'000 Schweizer Bürger leben in den USA, das sind 10 Prozent aller Auslandschweizer. Über 20'000 Amerikaner leben in der Schweiz.
  • Die Schweiz zählt zu den sechs grössten Investoren in den USA. Die Schweiz ist die viertgrösste Destination für US-amerikanische Direktinvestitionen.
  • 600 Schweizer Gesellschaften sind in den USA tätig. Sie beschäftigen 430'000 Angestellte. 650 US-Gesellschaften sind in der Schweiz etabliert. Sie beschäftigen 67'000 Personen.
  • Für die Schweiz ist die USA der zweitwichtigste Exportmarkt nach Deutschland. 10% unserer Exporte im Wert von 14,2 Mrd. CHF gehen in die USA. Produkte aus den USA rangieren in unserer Importstatistik auf dem vierten Rang.
  • Die Schweiz repräsentiert die Interessen der Vereinigten Staaten in Iran und in Kuba.

Man könnte die vielfältigen Verflechtungen mit dem ausgeprägten Geschäftssinn unserer beiden Nationen zu erklären versuchen. Die Beziehungen gründen aber tiefer: Denn was in den USA passiert, bewegt uns Schweizer oft viel unmittelbarer als das, was in Kontinentaleuropa geschieht. Wir bewundern Amerika für seine Innovationskraft und seine Wirtschaftsstärke. Gelegentlich hadern wir Schweizer aber auch mit der Grossmacht Amerika. Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es immer wieder Phasen der Spannungen. Am stärksten spürbar war dies sicherlich während der schwierigen Auseinandersetzung um die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Aber auch zu Beginn des Irak-Kriegs war in Teilen der Schweizer Bevölkerung ein tiefes Unbehagen zu spüren. Dies erklärt sich auch dadurch, dass wir diesseits des Atlantiks die Auswirkungen des 11. Septembers auf das Selbstverständnis der USA nicht vollends erkannt haben.

Das Hadern mit Amerika kann verglichen werden mit dem Hadern mit der grossen Schwester. Die USA und die Schweiz waren und sind Sister Republics. Bereits Ende des 18. Jahrhunderts legten der Berner Politiker und Geschäftsmann Johann Rudolph Valltravers und Benjamin Franklin den Grundstein für diese aussergewöhnliche Beziehung.

Unsere Staaten und unsere Gesellschaften sind auf den gleichen Werten und Überzeugungen aufgebaut. Wir sind beide verpflichtet auf eine freiheitliche, pluralistische Gesellschaft und eine föderalistische, republikanische Demokratie. Eine liberale Werthaltung liegt diesem Staats- und Gesellschafts-Verständnis zugrunde. Der Liberalismus mag zwar gerade auch in Europa zuweilen nicht im Zeitgeist sein und auch in den USA steht der Begriff weniger hoch im Kurs. Die Auseinandersetzung mit dieser Werthaltung ist jedoch wichtig. Das führt mich zu ausgewählten liberalen - ich nenne sie hier bewusst freisinnige - Kardinaltugenden, die wir Schweizer und Amerikaner teilen.

Eine erste freisinnige Tugend ist die Eigenverantwortung. Früher hat man im Flugzeug den Gebrauch der Sauerstoff-Maske mit einem Hinweis ergänzt, Erwachsene sollen sich zuerst schützen und erst danach den Kindern die Maske anziehen. Die Eigenverantwortung will, dass wir uns zuerst uns selber annehmen. Die grosse Schwäche des Sozialismus besteht in der stetigen Umkehr dieser Strategie. Man sucht fortwährend jene zu schwächen, welche dem Schwachen noch helfen können. Und die grosse Schwäche des Opportunismus besteht darin, dass er sich in der Rechtfertigung von Individualität und Eigeninteresse erschöpft. Richtig ist vielmehr die Erziehung zur Selbstverantwortung. In Zusammenhang damit steht die gegenseitige Rolle, welche die Schweiz und die USA dem Staat und der Wirtschaft zubilligen. Wir glauben an das Subsidiaritätsprinzip. Dies nicht nur im föderalistischen Sinne, sondern auch als Vorzug der Lösungen durch die zivile Gesellschaft vor jenen durch den Staat. Die Schweiz und die USA sind trotz aller Fortentwicklungen im Grunde Staaten aus dem grossen liberalen Zeitalter Ende des 19. Jh. geblieben.

Die Selbstverantwortung führt uns zu einer weiteren liberalen Tugend, nämlich zum Gemeinsinn. Und zwar Gemeinsinn sowohl bezogen auf das Individuum wie bezogen auf die Wirtschaft. Die Marktwirtschaft ist das Kernstück freisinniger Wirtschaftspolitik. Aber sie soll sozial verpflichtet sein. Dies fusst auf der Erkenntnis, dass der Wettbewerb das Grundprinzip der Wirtschafts-Verfassung ist, dass es aber daneben einen starken Staat braucht, um den Wettbewerb zu ermöglichen und ihn gegen übermächtige Wirtschaftspotentiale zu schützen. Privateigentum, Vertragsfreiheit, Marktzugang, Konkurrenz sind einige Stichworte schützenswerter Institutionen. Aus Schweizer Sicht gehört auch eine ausgebaute Sozialpolitik dazu. Hier sind wir Schweizer eben immer auch Kontinentaleuropäer. Doch ein Zuviel an Wohlfahrtsstaat führt in den Kollektivismus. Der Gemeinsinn verlangt somit auch Besonnenheit und Solidarität: Die Diskussionen um die Top-Manager-Gehälter und um das Leistungsniveau der Sozialversicherungen sind in der Schweiz zunehmend Symbole einer Frage des Masses geworden. Jenseits des Atlantiks mag man unverkrampfter mit diesen Begriffen umgehen. Gleichzeitig geniesst aber auch das persönliche gemeinnützige Engagement in der amerikanischen Zivilgesellschaft einen hohen Stellenwert.

Das Augenmass könnte man als weitere liberale Kardinaltugend sehen. Wer zuviel will, wer sich zuviel zumutet, wer zuviel verspricht, wer auf zuviel verzichtet, kurz wer das Mass nicht findet, scheitert. Augenmass in der Politik ist sehr schwer. Soll man von Anfang an auf den Kompromiss steuern oder soll man mit Maximalforderungen bewusst die Grenzen ausloten? Das Ergebnis ist am Ende wichtiger als die gewählte Methode. Doch bevor es zu spät ist, müssen die politischen Akteure bereit sein, von ihrem Kurs abzuweichen. In der Schweiz zeichnete sich die laufende Legislatur bisher nicht durch ein Übermass an Augenmass aus, sondern belegt die Gefahr der Kompromissunfähigkeit.

Eine kompromisslose Steuerpolitik verlangt, die Unternehmen von jeglichen nichtkausalen Abgaben zu befreien. Eine vernünftige Fiskalpolitik des Augenmasses sagt demgegenüber, dass es Kriterien der Gerechtigkeit, des Anreizschaffens, der Erträglichkeit und der Konkurrenzfähigkeit gibt. Solche und nicht das absolute Mass der Dinge müssen wegleiten. Aktuell wird Augenmass in der Schweiz bei der Unternehmenssteuerreform und bei der Familienbesteuerung gefordert sein.

Unter dem Titel "Unternehmenssteuerreform" werde ich dem Bundesrat in diesen Tagen Anpassungen vorschlagen, nämlich:

1. Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.

2. Die Beseitigung von so genannten Ärgernissen, die vor allem den KMU das Leben erschweren. Hier soll das Motto gelten: Wo kein Geld fliesst, sollen auch keine Steuern erhoben werden.

3. Die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer auf kantonaler Ebene.

In der schweizerischen Steuerpolitik sind die Ansprüche der Wirtschaft, die familienpolitischen Anliegen, die Vertretbarkeit für die Kantone und die Belange des Bundeshaushalts unter einen Hut zu bringen. Wir reden immerhin von einem zu erwartenden nicht-finanzierten Einnahmeausfall von gegen zwei Milliarden Franken.

Auch die Finanzpolitik muss den Kriterien der Vernunft und damit dem Augenmass gerecht werden. Wir müssen zum Beispiel Grossinvestitionen etappieren. Wir müssen die Sozialwerke stärker an den Bedürfnissen und an der Finanzierbarkeit orientieren. Denn die Gesundung der Staatsfinanzen ist Ausgangspunkt für jegliches politische Handeln.

Dank dem Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft und zum Wettbewerb ermöglicht der Liberalismus auch den wirtschaftlichen Fortschritt. Ohne liberale Wirtschaftspolitik gibt es keinen Wohlstand. Die Geschichte belegt dies eindeutig. Fortschritt kommt von Fort-Schreiten. Die Liberalen haben nie vor dem Experiment zurückgeschreckt. Sie sind es auch, die heutzutage der Bildung und Forschung die Stange halten, indem sie ihr die nötigen Freiheiten zum Beispiel in der Gentechnologie gewähren und die erforderlichen Ressourcen zubilligen. Um zwei aktuelle Beispiele zu nennen: Als fruchtbar erweist sich bei der Bildung und Forschung der Austausch der Schweiz mit den USA, der auf einer langen Tradition beruht. Mit dem Swiss House for Advanced Research an Education in Boston und dem swiss nex in San Francisco werden Universitäten, Forscher, Studenten und Firmen beider Länder vernetzt. Vorbildlich ist hier auch die Städtepartnerschaft "San Francisco-Zürich Initiative", die unter anderem auch den Austausch der hier anwesenden Schüler ermöglicht.

Die liberalen Kräfte haben den Staat über alle Zeiten und alle Entwicklungen so geformt, wie er ist. Das gilt für die USA wie auch für die Schweiz. Wenn wir uns unserer Herkunft immer wieder bewusst werden, gelingt es uns, daraus Stärke für die Lösungen der anstehenden Herausforderungen zu schöpfen. Unsere Herkunft darf uns zugleich nicht verblenden. Die Schweiz ist ein altes Land durch seine Geschichte. Die Schweiz darf nicht ein altes Land werden durch sein Verhalten. Hier täte uns manchmal mehr vom amerikanischen Glauben an die Zukunft gut.

Damit sich die liberalen Tugenden auch entfalten können, benötigen die Gesellschaft und die Wirtschaft entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu zähle ich Forschungsfreiheit, flexible Arbeitsbedingungen, erstklassige Bildungsmöglichkeiten, tiefe Steuerbelastung, freien Handel und ausgebaute Infrastrukturen. Die USA und die Schweiz marschieren hier mit demselben Ziel vor Augen.

******

Die intensiven Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern entwickeln sich und müssen entsprechend immer wieder justiert und gepflegt werden. Deshalb hat sich der Bundesrat Mitte Mai intensiv mit der Aussenpolitik unseres Landes befasst. Traditionelle Elemente unserer Aussenpolitik sind die Vertretung unserer Interessen und die Universalität der Beziehungen. Dies soll auch in Zukunft so sein. Mit unserem wichtigsten Partner, der Europäischen Union, haben wir auf dem bilateralen Weg viele unserer Interessen nachhaltig sichern können. Ausstehend ist nun noch die erweiterte Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsländer. Gerade in diesem Gremium brauche ich nicht zu erläutern, wie wichtig diese Abstimmung für unser Land ist. Insofern baue ich auch auf Ihre Unterstützung in diesem Abstimmungskampf.

Nun will der Bundesrat den aussenpolitischen Fächer bewusst etwas öffnen. Unsere generell guten politischen Beziehungen zu den USA bilden dazu eine gute Grundlage. Unsere Aussenpolitik gegenüber den USA ruhte bisher auf drei Pfeilern: Erstens die Handelspolitik, zweitens der gemeinsame Kampf gegen den Terrorismus und dessen Finanzierung und drittens die Menschenrechte. Diese Pfeiler möchte der Bundesrat nun gezielt stärken.

Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten haben sich seit 1990 deutlich intensiviert. Hiervon zeugt das starke Wachstum des Güter- und Dienstleistungshandels, der Investitionen, des technologischen Austausches und des Reiseverkehrs von Geschäftsleuten, Touristen und Studierenden. Das anhaltende Wirtschaftswachstum in den Vereinigten Staaten sowie die zusätzliche Marktöffnung im Rahmen der Uruguay-Runde haben zur weiteren Annäherung der beiden Volkswirtschaften beigetragen.

Heute sind die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten sehr umfangreich und vielschichtig. Die Schweiz und die Vereinigten Staaten befinden sich in einem konstanten Dialog. Dies gilt namentlich für zahlreiche sicherheitsrelevante Themen wie die Übermittlung von Flugpassagierdaten, die Aufnahme biometrischer Daten in Reisepässe und den Kampf gegen Korruption und Terrorismusfinanzierung. Auch im Bereich von Exportkontrollen, Warenhandel, Amtshilfe im Zollbereich sowie Wissenschaft und Technologie bestehen gute Beziehungen. Die Wirtschaftsbeziehungen sind gegenwärtig in mehreren Abkommen geregelt, in erster Linie im Doppelbesteuerungsabkommen. Auf multilateraler Ebene arbeiten wir insbesondere im Bereich WTO und OECD zusammen. Mit der Joint Economic Commission, die 2000 entstanden ist und sich einmal jährlich trifft, haben wir zudem eine nützliche Plattform für die Thematisierung unserer wirtschaftlichen Interessen.

Aus Schweizer Sicht gilt es im Auge zu behalten, dass angesichts zahlreicher amerikanischer Initiativen das Diskriminierungspotenzial gegenüber der Schweizer Wirtschaft steigt. Ich erinnere hier an den transatlantischen Dialog der USA mit der Europäischen Union und die zahlreichen Freihandelsabkommen, die die Vereinigten Staaten mit Konkurrenten der Schweiz bereits abgeschlossen hat.

Die Intensität unserer Beziehungen spricht daher für eine erhebliche Verstärkung des bilateralen Rahmens. Der Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erfordern eine Überprüfung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten sowie eine Analyse aller Optionen. Dazu gehört auch ein Freihandelsabkommen, das gerade auch in Ihren Reihen grosse Unterstützung findet. Der Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen entspricht der strategischen Ausrichtung unserer Aussenwirtschaftspolitik, wie sie der Bundesrat im Januar 2005 im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik dargelegt hat. Ein solches Abkommen mit den USA würde die Einfuhrzölle von durchschnittlich 4.5% für verarbeitete Güter aufheben und schüfe einen bevorzugten Zugang zu einem unserer wichtigsten Märkte. Grosse Teile unserer Exportwirtschaft, namentlich die chemische Industrie, der Maschinenbau, die Uhrenindustrie, die Kunststoffindustrie sowie die Textilindustrie, sind von hohen Zollsätzen betroffen. Entsprechend eingeschränkt ist die Wettbewerbsfähigkeit. Auch für den Dienstleistungssektor ist die USA ein wichtiger Markt. Auch in diesem Bereich existieren noch bedeutende Handelshemmnisse.

Der Freihandel würde die Schweiz aber auch vor Herausforderungen stellen, in erster Linie mit Blick auf die Landwirtschaft. Zwar könnten bei Nahrungsmitteln technische Handelshemmnisse abgebaut und geschützte geografische Herkunftsbezeichnungen (AOC/IGP) anerkannt werden, was die Exportchancen für die Schweizer Bauern erhöhen würde. Allerdings fürchten die Landwirte, dass im Bereich der nicht- tarifären Handelshemmnisse Konzessionen eingegangen werden müssten. Dies alles gilt es nun sorgfältig abzuwägen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Freihandelsabkommen den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten zusätzliche Dynamik verleihen würde. Ein Freihandelsabkommen mit den USA würde es der Schweiz erlauben, Freihandelsbeziehungen mit ganz Nordamerika aufzubauen. Mit Mexiko ist ein Freihandelsabkommen bereits in Kraft; mit Kanada stehen wir in Verhandlungen.

Der Bundesrat will deshalb exploratorische Gespräche mit den Vereinigten Staaten über die Aufnahme von Freihandelsverhandlungen aufnehmen. Bislang haben die Vereinigten Staaten eine grundsätzliche Bereitschaft gezeigt, Verhandlungen mit der Schweiz in Erwägung zu ziehen. Immerhin kann die Schweiz für die USA in Europa eine wirtschaftliche Brückenkopffunktion einnehmen. Insofern bin ich zuversichtlich, dass die Vorgespräche in echte Verhandlungen münden könnten.

Neben einem Freihandelsabkommen stehen auch weitere Themen auf der aktuellen bilateralen Agenda.

1. Erstens stehen wir in Verhandlungen über die gegenseitige Amtshilfe in Zollfragen. Momentan verhandelt mein Departement über ein Abkommen, das sich inhaltlich an den geltenden Amtshilfevertrag zwischen der Schweiz und der Europäischen Union anlehnen soll. Damit ist gesagt, dass die Schweiz die Anwendung von Zwangsmassnahmen bei der Amtshilfe sowie die Umgehung der schweizerischen Rechtshilfepolitik im Fiskalbereich ablehnt. Vor dem Hintergrund der amerikanischen "Container Security Inititive" und dem "Bioterrorism Act" legt die Schweiz ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von vertraulichen Daten. Sobald der Abkommenstext vorliegt, wird der Bundesrat über die Unterzeichnung entscheiden. Das Abkommen muss ausserdem von der Bundesversammlung genehmigt werden.

2. Zweitens will der Bundesrat mit einer Änderung der Bestimmungen über die Revisionspflicht sowie die Zulassung von Revisorinnen und Revisoren die geltenden Vorschriften zur Revision verbessern. Die Schweiz übernimmt damit die neuesten internationalen Entwicklungen bei der Revision und der Revisionsaufsicht. Die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ist so konzipiert, dass sie als Bindeglied zwischen den Schweizer Revisionsunternehmen und den ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden fungieren kann. Ihre Anerkennung durch ausländische Partnerbehörden wie die amerikanische PCAOB dürfte soweit bisher ersichtlich kein Problem darstellen. Das Parlament hat die Vorlage in der Sommersession verabschiedet. Die neue Regelung limitiert die Auswirkungen des Sarbanes-Oxley-Act auf jene Schweizer Unternehmen, die an US-Börsen kotiert sind oder die als wesentliche Tochtergesellschaften von US-Gesellschaften gelten.

3. Im Bereich von Wissenschaft und Technologie strebt die Schweiz mit den USA drittens den Abschluss eines "Science and Technology Framework Agreements" an. Dieses Abkommen, das sehr allgemein gehalten ist und keine finanziellen Auswirkungen nach sich zieht, kommt einem ersten Schritt in Richtung einer strukturierten Zusammenarbeit gleich. Weil hier die Beziehungen bereits sehr intensiv sind, erachtet der Bundesrat dieses Rahmenabkommen als wichtiges Element auf dem Weg zu einer vertieften Beziehung.

4. Als viertes Element im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit strebt die Schweiz eine Revision des Luftverkehrsabkommens mit den USA an. Der geltende Vertrag von 1995 entspricht im Grundsatz einem liberalen "open skies"-Abkommen. Nötig ist die Revision auf Grund der im Abkommen verankerten "Ownership and Control"-Klausel. Das Abkommen sieht vor, dass die gewährten Verkehrsrechte nur durch Gesellschaften in Anspruch genommen werden können, die sich entweder in staatlichem Eigentum befinden oder Staatsangehörigen des jeweiligen Vertragslandes gehören. Nach dem Verkauf der Swiss an die Lufthansa muss das Abkommen nun in diesem Punkt überarbeitet werden.

Neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit pflegt die Schweiz auch einen intensiven Austausch mit den USA im Bereich der Sicherheitspolitik. Terrorismus muss auf verschiedenen Ebenen bekämpft werden. Der Kampf gegen die Beschaffung der finanziellen Grundlagen für terroristische Aktivitäten ist ein zentrales Element der Terrorismusbekämpfung. Dazu verfügt die Schweiz über ein breites und effizientes Instrumentarium, was von den Vereinigten Staaten ausdrücklich anerkannt wird. In diesem Bereich wird zu prüfen sein, ob die gegenwärtig auf multilateraler Ebene laufenden Anstrengungen durch zusätzliche bilaterale Anstrengungen zu verstärken sind.

Die verschiedenen Projekte laufen parallel. Ihr gemeinsames Dach ist die erklärte Absicht des Bundesrats, die Beziehungen mit den USA zu sichern und zu intensivieren. Dadurch wollen wir beste Voraussetzungen für Handel und gegenseitigen Austausch schaffen. Die bestehenden vielfältigen Beziehungen schaffen aus der Sicht des Bundesrats günstige Voraussetzungen für weitere - qualitative und quantitative - Verbesserungen der Zusammenarbeit zwischen den Sister Republics. Der Bundesrat will diese Chance denn auch nutzen. Dies bedeutet keine Abkehr von der schweizerischen Europapolitik. Gleichwohl ist es an der Zeit, unseren bilateralen Weg gezielt mit weiteren Prioritäten zu ergänzen.


Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-166.html