Bundesrat revidiert die Verordnung über die Militärdienstpflicht

(Letzte Änderung 21.11.2007)

Bern, 21.11.2007 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) vom 19. November 2003 revidiert. Es ging darum, verschiedene Punkte klarer zu fassen oder zu korrigieren, um den Bedürfnissen in der Praxis gerecht werden zu können.

Für die Beförderung zum Oberstleutnant oder Oberst wird ein Mindestalter von 38, bezw. 42 Jahren eingeführt. Für Berufmilitärs wird die Leistung eines Einsatzes von 180 Tagen im Friedensförderungsdienst oder im Assistenzdienst im Ausland für die höhere Karriere relevant. Bei der Ausbildung zum Gruppenführer und Zugführer wird der praktischen Ausbildung mehr Zeit eingeräumt, wodurch sich die gesamte Ausbildungszeit geringfügig verlängert.

Die Gesamtdienstleistungspflicht der Stabsadjutanten, Hauptadjutanten und Chefadjutanten wird um 40 Tage verkürzt. Mannschaftsgrade und Unteroffiziere sollen im letzten Jahr ihrer Militärdienstpflicht nur noch bei besonderem Bedarf aufgeboten werden. Die Verweildauer von Offizieren ab dem Grad Hauptmann sowie von Berufsunteroffizieren wird detaillierter geregelt und teilweise verkürzt.

Die Anrechnung von gesamtschweizerischen Feiertagen, die an ein Dienstwochenende angrenzen oder auf ersten oder letzten Tag einer Dienstleistung fallen, wird geregelt. Die Kompetenzen betreffend Dienstverschiebungsgesuche werden teilweise neu delegiert.

Die Voraussetzungen für den Einsatz von Angehörigen der Armee in der Militärverwaltung und deren Betriebe werden gelockert, um den Abbau des zivilen Personals und den damit verbundenen Leistungsabfall abzufedern.


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