Erklärung zum Abstimmungsergebnis

Bern, 18.05.2003 - Erklärung des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), zum Ausgang der Eidg. Volksabstimmung über die Atominitiativen am 18. Mai 2003

Mit dem doppelten Nein haben Volk und Stände die Haltung des Bundesrates bestätigt. Die Kernkraftwerke sollen im Betrieb bleiben, solange sie sicher sind.
Bundesrat und Parlament haben mit dem neuen Kernenergiegesetz einen indirketen Gegenvorschlag zu den Atom-Initiativen ausgearbeitet und verschiedene Verbesserungen in die Wege geleitet:

  • Auf die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstäben wird zehn Jahre lang verzichtet
  • Die KKW-Betreiber werden stärker als bisher verpflichtet, Stillegungs- und Entsorgungskosten der Anlagen zu planen und zu finanzieren
  • Die KKW-Betreiber müssen dem Bundesrat ein Entsorgungsprogramm vorlegen
  • Die Herkunft des Stroms muss deklariert werden
  • Erleichterte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz


Das Kernenergiegesetz ist vom Parlament bereits verabschiedet und kann jetzt in Kraft gesetzt werden. Es wäre niemandem gedient, wenn dagegen das Referendum ergriffen würde.
Der Bundesrat sieht sich nach dem Abstimmungssonntag ins seinem energiepolitischen Kurs bestätigt: Er will die erneuerbaren Energien fördern. Dies ist vor allem auch deshalb wichtig, weil die Atomkraftwerke auch ohne Beschränkung der Betriebsdauer eines Tages aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden können. Dann sind wir auf die erneuerbaren Energiequellen angewiesen, damit die Stromversorgung sichergestellt ist.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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