Das Entlastungsprogramm des Bundesrates: Folgen für den Energiebereich

Bern, 04.02.2003 - Der Bundesrat hat an seiner Klausurtagung am 29. Januar das so genannte "Entlastungsprogramm 2004" geschnürt, mit welchem der Bundeshaushalt – um den Erfordernissen der Schuldenbremse zu entsprechen – ab 2006 ausgabenseitig um 1,6 Mrd. Fr. entlastet werden soll. Im Rahmen dieses Programms sollen bei der Energie 40 Mio. Fr. eingespart werden. Was heisst das für EnergieSchweiz?

Der Bundesrat hat an seiner Klausurtagung am 29. Januar das so genannte "Entlastungsprogramm 2004" geschnürt, mit welchem der Bundeshaushalt – um den Erfordernissen der Schuldenbremse zu entsprechen – ab 2006 ausgabenseitig um 1,6 Mrd. Fr. entlastet werden soll. Anfang 2006 soll das Paket formell in Kraft treten und bereits 2005 zum grossen Teil wirksam sein. Der Bundesrat wird prüfen, ob einzelne Elemente nicht schon 2004 auf dem Dringlichkeitsweg in Kraft gesetzt werden sollen.

Im Rahmen dieses Programms sollen bei der Energie 40 Mio. Fr. eingespart werden. Erwähnt werden speziell Subventionen an neue alternative Energien: Information, Objektbeiträge/Globalbeiträge an Kantone, Forschung/Demonstrationsanlagen. An Stelle dessen sollen die Massnahmen des Bundesamtes für Energie (BFE) künftig vermehrt auf die Beeinflussung der Marktbedingungen ausgerichtet werden (Lenkungsabgaben, Verschärfung der Bauvorschriften, usw.). Für letzteres bräuchte es allerdings eine Gesetzesänderung, da die Kantone für Bauvorschriften zuständig sind. Lenkungsabgaben im Energiebereich wurden bisher in Volksabstimmungen abgelehnt.

Würde diese Sparmassnahme ersatzlos vollzogen, hätte dies die folgenden Konsequenzen:

Das Programm EnergieSchweiz wäre mit einem um drei Viertel gekürzten Budget nicht mehr zu realisieren. Die Zusammenarbeit mit allen Partnern, vor allem den Kantonen, den Gemeinden und den Agenturen, wäre gefährdet. Auch könnten die Verfassungs- und gesetzlichen Aufgaben von EnergieSchweiz nicht erfüllt werden. Die vom CO2-Gesetz vorgegebenen und international vereinbarten schweizerischen Energie- und Klimaziele blieben unerreichbar. Als Gegenmassnahmen bieten sich verstärkte finanzielle Anreize wie Lenkungs- und Finanzierungsabgaben an – als Ergänzung zu den freiwilligen Massnahmen.

Das UVEK hat nun die Aufgabe, die Durchführbarkeit dieses Massnahmenvorschlages zu prüfen, die Konsequenzen einer ersatzlosen Kürzung aufzuzeigen und wenn möglich Alternativen für die vorgeschlagene Entlastung zu entwickeln. Die folgenden Überlegungen gehen in diese Richtung.

CO2-Abgabe, Klimarappen und Finanzierungsabgabe zur Stärkung von EnergieSchweiz

Gemäss CO2-Gesetz ist die CO2-Abgabe als subsidiäre Lenkungsabgabe geplant. Sie soll frühestens 2004 eingeführt werden, wenn absehbar ist, dass trotz freiwilliger Massnahmen, Anreizen und Vorschriften die CO2-Ziele für das Jahr 2010 nicht erreicht werden können. Aus heutiger Sicht wird eine CO2-Abgabe zumindest im Treibstoffbereich notwendig sein. Ein Entscheid ist frühestens in etwa einem Jahr möglich.

Um die CO2-Abgabe möglichst tief zu halten, wird gegenwärtig u.a. ein freiwilliger zweckgebundener Klimarappen auf Treibstoffen geprüft. Im Rahmen des Kernenergiegesetzes werden eine zweckgebundene Abgabe auf KKW-Strom zur Förderung erneuerbarer Energie (0,3 Rp./KWh ergäben 60 Mio. Fr./a) und die kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbarer Energie über das Übertragungsnetz diskutiert. Solche Abgaben würden mithelfen, die Ziele von EnergieSchweiz zu erreichen. Sie belasten die Bundeskasse nicht und würden, kumuliert eingeführt, auch die vom Entlastungsprogramm vorgeschlagene Entlastung des Bundeshaushalts um 40 Mio. Fr./a bringen.


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Bundesamt für Energie
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