BAZL entspricht Gesuch des Flughafens Zürich

Bern, 16.04.2003 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die von der Flughafen Zürich AG (Unique) beantragte Änderung des Betriebsreglements angeordnet. Mit der provisorischen Anpassung kann der Flughafen auf die verschärften Flugbeschränkungen Deutschlands reagieren und muss nicht ab morgen Donnerstag während täglich zwei Stunden die Landungen aussetzen.

Nach dem Nein des Eidg. Parlaments zum Staatsvertrag hat Deutschland wie angekündigt Anfang Monat eine verschärfte Verordnung für den Flugverkehr von und nach dem Flughafen Zürich erlassen. Diese Verordnung sieht ab dem 17. April eine um zwei Stunden (6 bis 7 Uhr und 21 bis 22 Uhr) verlängerte Nachtruhe sowie eine um 2000 Fuss (rund 600 Meter) heraufgesetzte minimale Flughöhe über süddeutschem Gebiet vor.

Die im Staatsvertrag nicht vorgesehenen zusätzlichen zwei Nachtruhe-Stunden haben zur Folge, dass täglich rund 30 Maschinen weniger von Norden her anfliegen können. Um diese Landungen nicht einstellen zu müssen, hat der Flughafen letzte Woche beim BAZL eine rasche Änderung des Betriebsreglements beantragt. Neu soll es ihm erlaubt sein, Landungen zwischen 6 und 7 Uhr sowie 21 und 22 Uhr von Osten durchführen zu lassen. Vor seinem Entscheid hat das BAZL wie vom Bundesrat angeordnet den Kanton Zürich und die vier Nachbarkantone Aargau, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau angehört. Während Zürich eine Genehmigung befürwortete, äusserten sich die anderen Kantone kritisch zum Gesuch des Flughafens.

Das BAZL hat nun provisorisch dem Gesuch des Flughafens entsprochen, um massive Behinderungen des Betriebes zu verhindern, die sowohl dem Flughafen als auch der Fluggesellschaft Swiss als Hauptkundin einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursachen würden. Die Anordnung des BAZL gilt ab dem 17. April. Betroffene können dagegen Beschwerde führen bei der Rekurskommission des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das ordentliche Genehmigungsverfahren, das auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst, wird das Amt nach Ostern einleiten. In diesem Rahmen besteht wiederum die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.

Die neuen Mindestflughöhen über Süddeutschland erfordern eine Anpassung der Anflugverfahren über Schweizer Gebiet. Weil aufgrund der Umsetzungsfrist von rund zehn Tagen keine Möglichkeit bestand, die Fluglotsen umfassend mit den Neuerungen vertraut zu machen, wird das Flugsicherungsunternehmen Skyguide mindestens in den ersten Wochen die Kapazität der anfliegenden Maschinen reduzieren. Durch diese Massnahme kann Skyguide die Sicherheit des Flugverkehrs jederzeit gewährleisten; es ist jedoch mit Verspätungen zu rechnen.

Ab dem 10. Juli 2003 wird zudem eine eingeschränkte Ausnahmeklausel in Kraft treten. Derzufolge sind Anflüge auf die Nordpisten während der Sperrzeiten nur noch aus rein meteorologischen und nicht mehr wie bisher auch aus technischen Gründen zulässig.



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