Neue Bestimmungen im Strassenverkehr

Bern, 28.03.2007 - Am 1. Juli 2007 bzw. am 1. Januar 2008 treten verschiedene Änderungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft. Dazu gehören die Ausdehnung des Führerausweisentzugs auf die Fahrzeuge der Kategorie F, das Verbot von Längsbänken in Fahrzeugen, die Besserstellung der Opfer bei Unfällen mit Fahrerflucht sowie Erleichterungen bei den Ausnahmetransporten. Die entsprechenden Verordnungsrevisionen hat der Bundesrat am 28. März 2007 beschlossen.

  • Motorfahrzeugführerinnen und -führer, die ihren Führerausweis abgeben müssen, können künftig nicht mehr auf gedrosselte Fahrzeuge umsteigen. Mit dem Entzug des Führerausweises wird ab dem 1. Januar 2008 zwingend auch die Fahrberechtigung für die Spezialkategorie F (45er-Fahrzeuge) entzogen. Zudem wird das Mindestalter für die meisten Fahrzeuge dieser Spezialkategorie auf 18 Jahre angehoben; namentlich die 45er-Fahrzeuge werden oft für längere Strecken eingesetzt, was dem Verkehrsfluss und damit der Verkehrssicherheit abträglich ist. Für das Führen von Landwirtschaftstraktoren und Baumaschinen bleibt es beim bisherigen Mindestalter.

  • Um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu erhöhen, werden die Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sitzgelegenheiten angepasst: Ab dem 1. Januar 2008 sind Längsbänke bei neu in den Verkehr kommenden Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.

  • Die seit dem 1. März 2006 auch für Motorschlitten geltende Helmtragpflicht wird insofern gelockert, als das Tragen eines Schneesporthelms ("Skihelm") ausreicht.

  • Eine Änderung soll auch die Verkehrsversicherungsverordnung erfahren: Bisher erhob der Nationale Garantiefonds bei Schäden, die durch unbekannte Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder verursacht wurden - also etwa bei Fahrerflucht - in jedem Fall einen Selbstbehalt von 1000 Franken. Ab 1. Juli 2007 soll dieser Selbstbehalt entfallen, wenn beim Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch ein erheblicher Personenschaden entsteht.

  • Am 1. Januar 2008 tritt die Strassenverkehrskontrollverordnung in Kraft. In dieser neuen Verordnung werden die bisher in anderen Verordnungen verstreuten Bestimmungen betreffend Verkehrskontrollen und die damit zusammenhängenden Meldungen und Massnahmen in einem Erlass zusammengefasst. Dies bedeutet für die Behörden wie auch für die Betroffenen eine Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit.

  • Schliesslich gelten künftig für Fahrzeuge, welche die gesetzlichen Masse und Gewichte überschreiten (Ausnahmetransporte), nicht mehr die schematischen, vom Bund vorgeschriebenen Sperrzeiten. Stattdessen wird den Kantonen ermöglicht, in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten situationsgerechte Sperrzeiten zu erlassen.


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