Bundesrat verabschiedet Postulatsbericht zu Ausgabenbindungen

Bern, 01.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2024 den Postulatsbericht zum langfristigen Management und zur Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben verabschiedet. Darin legt er die Entwicklung sowie die Kostentreiber der stark gebundenen Ausgaben dar und zeigt Möglichkeiten, wie die Flexibilität bei der Budgetierung der gebundenen Ausgaben erhöht werden könnte.

Rund zwei Drittel der Bundesausgaben sind stark gebunden und somit kurzfristig nicht steuerbar. Ihr Umfang wird durch die Verfassung, Gesetze oder exogene Faktoren wie die Zinsentwicklung bestimmt. Dies gewährt den Empfängern (z.B. Kantone, Sozialversicherungen, Verkehrsfonds) eine höhere Sicherheit, schränkt im Gegenzug aber den Entscheidungsspielraum des Parlaments ein. Der Anteil stark gebundener Ausgaben hat sich in den vergangenen zehn Jahren um rund 10 Prozentpunkte auf 65 Prozent erhöht. Dies ist vor allem auf die hohe Wachstumsdynamik im Bereich der sozialen Wohlfahrt zurückzuführen, namentlich auf die Bundesbeiträge an die AHV, an die Ergänzungsleistungen sowie an die Prämienverbilligung. Weil diese Bereiche schneller wachsen als die Einnahmen, verdrängen sie andere Ausgaben. Die Möglichkeiten von Bundesrat und Parlament zur Budgetgestaltung werden zunehmend eingeschränkt.

Der Bundesrat wurde mit zwei Postulaten zu einer Analyse der gebundenen Ausgaben aufgefordert: 21.4337 «Langfristiges Management der gebundenen Ausgaben» sowie 23.3605 «Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben». In seinem Bericht in Erfüllung der beiden Vorstösse nennt der Bundesrat drei Möglichkeiten, den Handlungsspielraum wieder zu erhöhen:

  • Vermeidung neuer Ausgabenbindungen
    Bevor Reformen bei bestehenden Subventionen angegangen werden, gilt es, die Schaffung neuer Ausgabenbindungen zu vermeiden. So liegen dem Parlament bzw. dem Volk aktuell gleich mehrere Vorlagen zum Beschluss vor, die neue gebundene Ausgaben vorsehen (z.B. Prämien-Entlastungs-Initiative, Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung, Erhöhung indirekte Presseförderung). Auch die 13. AHV-Rente führt zu höheren gebundenen Ausgaben.

  • Die Umsetzung struktureller Reformen bei gebundenen Ausgaben mit starkem Wachstum
    Um das Wachstum bei den gebundenen Ausgaben zu bremsen, braucht es strukturelle Reformen. Angesichts der Milliardendefizite in der Finanzplanung hat der Bundesrat im Januar 2024 entschieden, eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen, und im März 2024 eine externe Expertengruppe eingesetzt; die gebundenen Aufgabenbereiche sollen hier einen grossen Beitrag leisten müssen. Der Bundesrat wird zudem gemäss Auftrag des Parlaments bis 2026 eine weitere AHV-Reform vorlegen.

  • Flexibilisierung bestehender Ausgabenbindungen
    Mit der Flexibilisierung ist eine Aufweichung der starren Ausgabenbindungen gemeint. Rechtliche Bestimmungen könnten so formuliert werden, dass vorübergehend auch Kürzungen bei den stark gebundenen Ausgaben möglich sind. Flexibilisierungen schaffen kurzfristig mehr Handlungsoptionen, lösen aber keine strukturellen Probleme.


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