RAB publiziert Geschäftsbericht 2022

Bern, 06.04.2023 - Der Bundesrat hat den Geschäftsbericht 2022 der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) genehmigt. Der Bericht informiert über die aktuellen Erfahrungen der RAB bei der Aufsicht über die Revisionsbranche und enthält Hinweise zu laufenden Entwicklungen.

In der Prüfsaison 2022 hat sich die Revisionsbranche bei der Bewältigung der Covid 19-Pandemie weiter bewährt. Sie profitiert von diesen Erfahrungen, wenn es in der Prüfsaison 2023 um die Abbildung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs in der Finanzberichterstattung geht. Die Problemkreise in Rechnungslegung und Prüfung sind bei beiden Krisen ähnlich gelagert.

Aufsicht

Im vergangenen Jahr hat die RAB 15 Inspektionen bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen durchgeführt. Die durchschnittliche Anzahl Feststellungen hat im Vergleich zu 2021 zugenommen, was hauptsächlich auf die Ergebnisse bei kleineren Revisionsunternehmen zurückzuführen ist. Im Bereich der Rechnungsprüfung stellte die RAB die meisten Schwachstellen in den Bereichen der Prüfungsnachweise, der dolosen Handlungen sowie der Identifikation von und Reaktion auf Risiken fest. Im Bereich der Aufsichtsprüfung wurden die meisten Mängel beim Management von Geschäftsrisiken und der Einhaltung von Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei identifiziert.

Zulassung

Der Bundesrat und die RAB haben die Vorgaben an die Fachpraxis natürlicher Personen konkretisiert und massvoll angehoben, was eine qualitätssteigernde Wirkung erwarten lässt. Die Zahl der zugelassenen Revisionsunternehmen ist mit 2'000 gegenüber dem Vorjahr (2'027) stabil geblieben. Im Rahmen einer grossen Registerbereinigung sind dagegen rund 900 Zulassungen natürlicher Personen (freiwillig) gelöscht worden. 2023 startet die neue Welle für die Erneuerung der auf fünf Jahre befristeten Zulassungen der Revisionsunternehmen.

ESG bleibt im Fokus der RAB

Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit berücksichtigt die RAB langfristige Trends wie die Digitalisierung der Branche und reagiert auf neue Aufsichtsthemen wie den Ukraine-Krieg, die mögliche Aufspaltung von Ernst & Young (Trennung des Beratungs- vom Prüfgeschäft) oder die Prüfung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) und Krypto-Unternehmen. Die damit verbundenen Fragestellungen werden laufend analysiert und in die Prüfprogramme der RAB eingebaut.

Ein besonderer Fokus gilt den bisher noch wenig formalisierten ESG-Prüfpflichten. Der Bundesrat hat bis Juli 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zum Thema nachhaltige Unternehmensführung angekündigt und strebt dabei eine international abgestimmte Regelung an. Die Vorgaben in der EU dürften dabei auf Grund der Drittstaatenregelungen und der entsprechenden Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Da die EU-Regelwerke entsprechende Vorgaben enthalten, wird sich die Frage formaler Prüfpflichten auch in der Schweiz stellen. Die RAB wird das Thema weiterhin genau verfolgen und sich in die Erarbeitung künftiger Rechtsgrundlagen einbringen.


Adresse für Rückfragen

Reto Sanwald, Direktor RAB, T +41 31 560 22 30



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Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde
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