Attuazione nel diritto svizzero della direttiva dell’UE sulle armi

Berna, 17.04.2019 - Consigliera federale Karin Keller-Sutter. Vale il testo parlato.

(Questo contenuto non è disponibile in italiano.)

Sehr geehrte Damen und Herren

Warum wir hier sind

Sie wissen, weshalb wir heute hier sind: Weil uns allen unsere Traditionen wichtig sind.

Ich meine damit zuerst die Tradition, dass wir uns mit einer Sache auseinandersetzen, über die wir dann abstimmen. Dass wir die Standpunkte der anderen hören, das Für und Wider abwägen, bevor wir uns entscheiden. Dass wir dabei das Wohl unseres Landes im Auge behalten.

Das macht unsere direkte Demokratie aus. Darauf sind wir zu Recht stolz. Ich danke Ihnen, dass Sie gekommen sind.

Worum es geht bei dieser Abstimmungsvorlage

Bevor ich Ihre Fragen beantworte, möchte ich Ihnen kurz sagen,

  • worum es überhaupt geht bei dieser Vorlage,
  • was auf dem Spiel steht
  • und weshalb Bundesrat und Parlament ein Ja empfehlen.

Die Teilrevision des Waffengesetzes verbessert den Schutz vor der kriminellen Verwendung von Waffen. Ich nenne zwei Neuerungen: Markierungspflicht und Informationsaustausch.

a. Schutz
Neu müssen alle wesentlichen Bestandteile von Waffen markiert werden. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären und hilft, den Schwarzmarkt zu bekämpfen.

Wir erfahren in Zukunft auch, wem die Polizei in einem anderen europäischen Land aus Sicherheitsgründen eine Waffe verweigert hat. Das ist wichtig, denn wir wollen nicht, dass diese Person bei uns eine Waffe bekommt.

b. Schiesstradition
Für die allermeisten Waffen, mit denen Schützinnen und Schützen in ihrer Freizeit schiessen, ändert sich mit der Teilrevision des Waffengesetzes nichts. Wo es sie überhaupt gibt, sind die Änderungen administrativer Natur: Ein neues Formular, ein zusätzlicher Nachweis, allenfalls eine Meldung für das kantonale Register. Mehr ist da nicht.

Es gibt keine Psychotests, kein zentrales Register, keinen Vereinszwang. Und das Wichtigste: Die Ordonnanzwaffe, also das Sturmgewehr aus der Armee, kann nach dem Dienst weiter direkt übernommen werden, zu den genau gleichen Bedingungen wie heute.

Für die Jäger ändert sich nichts. Auch nicht für die Armee - das muss ich sagen, es ist ja mindestens ein Offizier hier im Saal.

Wir haben diese Revision zusammen mit dem VBS gemacht. Deshalb stehen die Armeeministerin und der Chef der Armee ohne Vorbehalte hinter diesem Gesetz.

Herr Nationalrat Egloff wird Ihnen dann erklären, weshalb Schützinnen und Schützen trotz allem ein Problem haben mit dem Gesetz. Als OK-Präsident des Zürcher Kantonalschützenfestes letztes Jahr kennt er die Gemütslage. Und es geht den Schützen ja vor allem um eine emotionale Frage.

c. Schengen/Dublin
Handfest sind dagegen die möglichen Folgen eines Neins. Sie wissen, dass die Schweiz seit 10 Jahren im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten dabei ist. Das ist für die innere Sicherheit der Schweiz und unser Asylwesen zentral.

Diese Zusammenarbeit ist für Polizei und Asylbehörden also seit 10 Jahren Alltag. Unsere Sicherheitsbehörden - also die Polizei, die Grenzwache - , aber auch die Asylbehörden fragen das Fahndungssystem SIS jeden Tag über 300 000-mal ab. Von überall, via Smartphone. Sekundenschnell sieht sie so, ob gegen eine Person etwas vorliegt.

Alle Fahndungsdaten von Sizilien bis zum Nordkap auf einen Knopfdruck. Das ist äusserst erfolgreich: 4000 Verhaftungen auf Schweizer Ausschreibungen im Inland und im Ausland, seit wir dabei sind. Das macht im Schnitt eine Verhaftung jeden Tag. Im Kanton Zürich gab es übrigens letztes Jahr dank dem SIS fast 2000 Fahndungstreffer.

Das Pendant zum SIS im Asylbereich ist die Datenbank Eurodac. Da sind die Fingerabdrücke der Asylsuchenden aus ganz Europa drin. Wir sehen also sofort, ob jemand schon in einem anderen Land ein Asylgesuch gestellt hat. Dann muss die Schweiz nicht mehr auf das Gesuch eintreten. Das Land, wo das erste Gesuch eingereicht wurde, ist zuständig. Auch hier ist die Bilanz eindeutig: Wir konnten viermal mehr Fälle abtreten als wir übernehmen mussten.

Ohne Dublin wird die Schweiz attraktiv für alle, die in andern Ländern kein Asyl erhalten haben. Das würde uns zurückwerfen - gerade jetzt, wo wir die Reform des Asylwesens umsetzen, die die Schweizer Bevölkerung angenommen hat, um die Verfahren zu beschleunigen und den Vollzug weiter zu verbessern.

Wenn wir nicht mehr dabei sind bei Schengen und Dublin - und damit müssen wir rechnen, wenn wir Nein sagen am 19. Mai -, dann haben wir diese Vorteile nicht mehr.

d. Wissenschaft, Wirtschaft, Reisefreiheit
Übrigens: Auch die PH und andere Hochschulen würden das zu spüren bekommen. Der Wissenschaftsstandort Schweiz profitiert nämlich in hohem Mass davon, dass es ein gemeinsames Visum gibt für alle Schengen-Staaten. Inhaber eines solchen Visums können sich im ganzen Schengen-Raum frei bewegen:

  • Also z. B. die indische ETH-Dozentin, die so ohne weiteres eine Konferenz im benachbarten Ausland besuchen kann.
  • Oder die Forschungsgruppe aus Südafrika, die in einem anderen Schengen-Staat arbeitet und für ein Projekt in die Schweiz kommen kann.

Letztes Jahr sind mit einem Schengen-weit gültigen Visum rund 15 000 Menschen für den Zweck "Schule/ Studium" in die Schweiz gekommen. Ich sage nicht, dass dieser Austausch in der Wissenschaft ohne Schengen-Visum nicht mehr möglich wäre. Er würde einfach komplizierter und teurer.

Wir alle würden die Folgen auch merken. Dann nämlich, wenn wir aus der Schweiz in ein anderes Land in Europa reisen. Wir müssten wieder anstehen, den Pass zeigen, wie damals bis vor 10 Jahren. Systematische Kontrollen unserer Nachbarstaaten an der Grenze zur Schweiz, die täglich von 1,2 Mio. Fahrzeugen und 1,5 Mio. Menschen überquert wird - stellen Sie sich das einmal vor.

Von den Schwierigkeiten für die Wirtschaft, also für unsere Unternehmen und unsere Arbeitsplätze, wird Ihnen Frau Nationalrätin Sauter noch erzählen. Sie ist ja auch Direktorin der Zürcher Handelskammer und weiss, dass jedes Jahr rund 15 Millionen Tagestouristen nach Zürich kommen und dass der Tourismus im ganzen Kanton direkt und indirekt über 30 000 Arbeitsplätze sichert.

Schluss

Ich komme zum Schluss: Wie die anderen Länder in Europa haben wir in der Schweiz ein Interesse daran, unser Waffenrecht à jour zu halten. Unsere Diplomaten haben eine gute Arbeit gemacht. Unser Parlament ebenfalls. Was wir in unserem Waffengesetz ändern, ist wenig. Und wir bleiben damit ganz auf der Linie unserer bewährten Politik im Umgang mit Waffen:

Die Änderungen bringen mehr Schutz für die Bevölkerung, ohne die Tradition unseres Schiesswesens anzutasten.

Das heisst konkret: Das Knabenschiessen, das Feldschiessen, das Obligatorische, aber auch die olympischen Disziplinen - kurz: der ganze Breiten- und Spitzensport kann weiter betrieben werden. Und das freut mich sehr.
 

Meine Damen und Herren,

Die Änderungen im Waffengesetz bringen mehr Schutz. Sie sind geringfügig und zumutbar. Es gibt keinen Grund, deswegen die bewährte Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn im Bereich Sicherheit, Asyl und Visa aufs Spiel zu setzen. Bundesrat und Parlament empfehlen Ihnen deshalb ein Ja am 19. Mai.


Indirizzo cui rivolgere domande

Servizio di comunicazione DFGP, T +41 58 462 18 18


Pubblicato da

Dipartimento federale di giustizia e polizia
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/it/pagina-iniziale/documentazione/comunicati-stampa.msg-id-90864.html